15. bayerischer Teen Court startet in Bayreuth / Amtschef Dr. Winfried Brechmann überreicht den neuen Schülerrichterinnen und -richtern ihre Ernennungsurkunden / Dr. Brechmann: "Teen Courts sind ein echtes bayerisches Erfolgsmodell."
Bayerns 15. Teen Court ist eröffnet: Das "Gericht" ist so jung wie die Beschuldigten (14 bis maximal 20 Jahre). Verhandelt werden echte Fälle wie Smartphone-Diebstähle oder das Frisieren von Mofas. In Bayreuth überreichte der Amtschef des Bayerischen Justizministeriums, Ministerialdirektor Dr. Winfried Brechmann, heute (14. Januar) den neuen Schülerrichterinnen und -richtern ihre Ernennungsurkunden im Festsaal des Justizgebäudes II. Dr. Brechmann: "Die Teen Courts sind an das US-amerikanische Modell angelehnt und ein echtes bayerisches Erfolgsmodell. Im November 2000 hat die Justiz im fränkischen Aschaffenburg das erste Schülergericht geschaffen. Seitdem haben Generationen von Schülerrichterinnen und -richtern tausende Fälle im Freistaat verhandelt."
Nach Aschaffenburg wurden die Schülergerichte auch in Ingolstadt (2003), Ansbach (2003), Memmingen (2005), Augsburg (2008), Landshut (2010), Dillingen (2013), Passau (2017), Regensburg (2019), Deggendorf (2020), München (2020), Bamberg (2023), Coburg (2023) und Würzburg (2024) eingerichtet. Jetzt folgt Bayreuth.
Die Projekte werden von den jeweiligen Staatsanwaltschaften durchgeführt, aber immer in Kooperationen mit sozialen Einrichtungen vor Ort. Dr. Brechmann: "Unser Ziel ist es, dass Jugendliche nicht noch einmal straffällig werden. Hierzu tragen die Teen Courts bei. Justizminister Georg Eisenreich ist persönlich sehr viel daran gelegen, dieses wichtige Projekt weiter auszubauen. Mein herzlicher Dank gilt den vielen Mitwirkenden, die die Schülergerichte in Bayern möglich machen. Den neuen Schülerrichterinnen und Schülerrichtern wünsche ich viel Erfolg für ihre Arbeit und – noch wichtiger – stets ausgewogene Entscheidungen."
Hintergrund: Wie funktioniert das Schülergericht?
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Die Staatsanwaltschaften können geeignete Jugendsachen an die Schülergerichte weitergeben (schwere Straftaten sind ausgenommen).
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Bei den Straftaten handelt es sich meist um typische Jugenddelikte wie Ladendiebstahl, Sachbeschädigung oder Fahren ohne Fahrerlaubnis.
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Verhandelt wird nicht im Gerichtssaal, sondern am runden Tisch. Dort stellen sich junge Straftäter einem Gremium aus drei Schülerrichterinnen und -richtern in Begleitung von Sozialpädagogen. Die Tat wird in einem intensiven Gespräch auf Augenhöhe gemeinsam aufgearbeitet – vor allem Hintergründe, Motive und Folgen werden beleuchtet.
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Statt eines Urteils vereinbaren die jungen Richterinnen und Richter mit dem Täter eine erzieherische Maßnahme, z. B. Arbeitsleistung, Handy-Entzug, Aufsatz oder Referat. Die Schülerrichter wachen über das Einhalten der Maßnahmen. Danach stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren in der Regel ein. Sie kann aber auch Anklage erheben, wenn die Auflagen nicht erfüllt worden sind.
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?