Neuer Staatsvertrag / Länder schaffen Grundlage für elektronische Aufenthaltsüberwachung zum Schutz vor häuslicher Gewalt / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Die Sicherheit von Frauen und Kindern hat oberste Priorität. Die elektronische Fußfessel kann ein wichtiges Instrument sein, um gewalttätige (Ex-)Partner oder Stalker fernzuhalten und Leben zu retten."
Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt, bundeseinheitliche Regeln, länderübergreifende Überwachung: Die Staatsregierung hat heute (16. Juni) dem zwischen den Ländern bereits abgestimmten neuen Staatsvertrag über die Durchführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung zugestimmt. Mit dem Vertrag sollen der in Hessen ansässigen "Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder" (GÜL) hoheitliche Aufgaben in den Bereichen Führungsaufsicht, Gewaltschutz- und Kindschaftssachen sowie Gefahrenabwehrrecht übertragen werden. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "In Deutschland werden im Jahr mehr als 250.000 Fälle von häuslicher Gewalt erfasst. Jeder Fall ist einer zu viel. Deshalb ist es gut, dass Familiengerichte bald bundesweit die elektronische Fußfessel anordnen können. Dafür hatte sich auch Bayern auf Bundesebene eingesetzt. Durch den Staatsvertrag stellen die Länder sicher, dass Verstöße rund um die Uhr zentral erfasst werden, um bei Gefährdungen schnell und wirksam eingreifen zu können. Die Fußfessel kann ein wichtiges Instrument sein, um gewalttätige (Ex-)Partner oder Stalker von Frauen und Kindern fernzuhalten und Leben zu retten."
Die GÜL wurde bereits in einem ersten Staatsvertrag geschaffen, der Anfang 2012 in Kraft trat. Die Neuauflage des Staatsvertrags ermöglicht nun mit dem Ausbau der GÜL eine länderübergreifende Überwachung mit einer Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft. Die bayerische Polizei setzt bereits seit einigen Jahren elektronische Fußfesseln zum Schutz vor häuslicher Gewalt ein. Dies ist ihr nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz zur Abwehr einer Gefahr oder einer drohenden Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut möglich. Mit dem Bundesgesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz sollen künftig auch Familiengerichte die Fußfesseln anordnen können. Der vorliegende Staatsvertrag soll die elektronische Aufenthaltsüberwachung erstmals in drei Bereichen bündeln: Führungsaufsicht, Gefahrenabwehrrecht und dem neu hinzukommenden Bereich Gewaltschutz- und Kindschaftssachen.
Bayerns Justizminister: "Ich begrüße auch ausdrücklich, dass der Staatsvertrag neue technische Möglichkeiten wie 'Domestic Violence'-Technik aufgreift. Dabei werden neben den Tätern auch geschützte Personen auf freiwilliger Basis mit einem Tracker ausgestattet. Ein Alarm wird ausgelöst, wenn sich der Täter dem Opfer nähert. Schutzmaßnahmen können so schnell eingeleitet werden. "
Hintergrund:
Der Staatsvertrag wird nun entsprechend dem Parlamentsbeteiligungsgesetz dem Bayerischen Landtag zugeleitet und soll im Anschluss unterzeichnet werden. Die Vorschriften zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen sollen zum 1. April 2027 in Kraft treten. Bis dahin müssen die Länder den Staatsvertrag ratifizieren.
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?