Justizvollzugsanstalt Neuburg a. d. Donau
				
	
Anschrift
Gerichtsstraße A 114
86633 Neuburg a. d. Donau
Telefon: (08431) 6769-0
Telefax: (08431) 6769-40
E-Mail: 
poststelle.nd<at>jv.bayern.de
Datenschutzbeauftragte/-r:
datenschutz.nd<at>jv.bayern.de
- 
	
Besuche sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Die telefonische Terminvereinbarung ist aus organisatorischen Gründen täglich nur in der Zeit von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr möglich.
 - 
Uhrzeit von Uhrzeit bis Mittwoch und Donnerstag 
09:30 Uhr 
11:00 Uhr 
13:00 Uhr 
14:30 Uhr 
Samstag und Sonntag 
09:30 Uhr 
11:00 Uhr 
13:00 Uhr 
15:30 Uhr 
 - 
	
Sollten Sie als Verteidiger, Rechtsanwalt oder Amtsperson elektronische Geräte für das Gespräch mit Ihrem Mandaten benötigen, müssen Sie die folgende Erklärung samt Verpflichtung unterschreiben:
nach oben
Information und Erklärung für Rechtsanwälte - 
	
Die Kurzübersicht der Anstalt kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
nach oben
Kurzübersicht JVA Neuburg an der Donau - 
	
Das Formular zur Fahrtkostenerstattung kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
nach oben
Fahrtkostenerstattung ehrenamtliche Betreuung Kaisheim - 
	
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Justizvollzugsanstalt Kaisheim können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerber/innen durch die Justizvollzugsanstalt Kaisheim können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt Bewerber/innen
Hier finden Sie ergänzende Hinweise zur Videoüberwachung:
Informationsblatt Videoüberwachung
Informationsschild Videoüberwachung
nach oben - 
	
Zuständiger Ansprechpartner für Drehgenehmigungen ist die Behördenleitung, erreichbar über die oben genannten Kontaktdaten.
nach oben - 
	
Wenn Sie einem Inhaftierten Geld überweisen möchten, nutzen Sie bitte die folgenden Daten:
nach oben
Empfänger: Landesjustizkasse Bamberg
IBAN: DE34700500000000024919
BIC: BYLADEMM
Verwendungszweck:
7036090357 für „Name, Vorname, evtl. Geb.datum“
SG 1 (für Paket Ostern/Weihnachten/Jahr)
EG ZWB - 
	
Beauftragungen der Justizvollzugsanstalt Neuburg a. d. Donau im Sinne von Art. 25 Abs. 1 Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA) erfolgen gemäß der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO), den Anforderungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Maßgebend sind danach insbesondere die Eignung des Mediendiensteanbieters oder des Anbieters der Online-Plattform, um die regional und/oder thematisch gewünschte Zielgruppe zu erreichen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die übrigen nach dem Vergaberecht zu beachtenden Vergabekriterien.
nach oben 
