Amtsgericht Neu-Ulm
25.01.2007

Justizministerin Dr. Beate Merk zur Absicht der Bundesregierung, den Deal im Strafprozess zu regeln: "Der Deal muss die Ausnahme bleiben !"

Zu der heute von den Agenturen gemeldeten Absicht der Bundesregierung, noch im Frühjahr einheitliche Regeln für Absprachen im Strafprozess (sog. Deals) zu beschließen, sagte die bayerische Staatsministerin der Justiz Dr. Beate Merk heute in München: "Eine gesetzliche Regelung der Deals im Strafprozess befürworte ich dann, wenn sie dazu führt, dass die Voraussetzungen, aber auch die Grenzen der Absprachen deutlich und für jedermann klar werden. "Wichtig sei aus bayerischer Sicht vor allem eines: "Eine Absprache darf niemals zu Lasten der Sicherheit der Bevölkerung gehen. Auf keinen Fall darf sie also dazu führen, dass gefährliche Straftäter frühzeitig entlassen werden oder gar eine Bewährungsstrafe bekommen, statt ihre gerechte Strafe abzusitzen. Insgesamt sollten Deals schon aus rechtsstaatlichen Gründen die Ausnahme bleiben !", so Merk.

Wenn die Bundesjustizministerin ein qualifiziertes, also vom Gericht zu überprüfendes Geständnis zum Kern des Deals mache, sei dies richtig. "Dies muss dann aber auch klar aus dem Gesetz hervorgehen", sagte Merk.

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