Amtsgericht Neu-Ulm
22.08.2007

Justizministerin Merk: "Die Reform führt schneller und unbürokratischer zu einem Neubeginn ohne Schulden"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk begrüßte den heute von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf zur Vereinfachung des Verbraucherinsolvenzverfahrens im Grundsatz. Merk: "Die von Bayern bereits vor Jahren angestoßene Reform war überfällig. Eine Entbürokratisierung und Entschlackung des Verfahrens war dringend notwendig. Die Einzelheiten des Entwurfs werden wir genau prüfen."

Wesentliche Neuerung ist, dass die Hürde des gerichtlichen Insolvenzverfahrens übersprungen und unmittelbar in das Restschuldbefreiungsverfahren übergeleitet wird. Damit entfällt ein aufwändiges Verfahren in all den Fällen, in denen der Schuldner vermögenslos ist. Die zweite wesentliche Änderung ist die Abschaffung der Kostenstundung. Diese 2001 eingeführte Möglichkeit führte zu dem massiven Anstieg der Verbraucherinsolvenzverfahren und verursachte erhebliche Kosten. Nunmehr ist ein Kostenbeitrag des Schuldners von 25 Euro zu Beginn des Verfahrens und laufende Zahlungen in Höhe von 13 Euro pro Monat während der Wohlverhaltensperiode vorgesehen. Der Referentenentwurf sah noch eine Kostenbeteiligung des Schuldners von 115 Euro zu Beginn des Verfahrens vor.

Merk: "Meinem Anliegen, das Verbraucherinsolvenzverfahren bei mittellosen Personen so zu gestaltet, dass Aufwand und Ertrag in einem sinnvollen Verhältnis stehen und die Insolvenzgerichte nicht unnötig belastet werden kommt die Neuregelung entgegen. Die Reform spart Kosten und führt schneller und unbürokratischer zu einem Neubeginn ohne Schulden. Die Eigenbeteiligung des Schuldners zu Beginn des Verfahrens erscheint mir aber im Verhältnis zu den Vorteilen für den Schuldner zu gering, um die Verfahren auf die Schuldner zu konzentrieren, die einen ernsthaften Versuch unternehmen wollen, künftig schuldenfrei zu leben. Über eine Beteiligung an den Kosten des neu eingeführten vorläufigen Treuhänders müssen wir daher noch reden."

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