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Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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Portal > Ministerium > Presse > Archiv > 2007 - Freigegeben am: 10.10.07


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10. Oktober 2007 - Pressemitteilung Nr. 149/07

Justizministerin Beate Merk: "Das Abhören von Internet-Telefonaten durch das Bayerische Landeskriminalamt hat mit den heute vom Bundesverfassungsgericht verhandelten Online-Durchsuchungen nichts zu tun !"

Die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute das vom bayerischen Landeskriminalamt in einigen Fällen praktizierte Abhören von verschlüsselten Telefongesprächen via Internet verteidigt: "Mich stört an der aktuellen Diskussion gewaltig, dass hier verschiedene Dinge miteinander vermischt werden. Das Abhören von Telefonaten, die via Internet geführt werden, hat mit der Online-Durchsuchung, die heute vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wird und die im Bereich der Strafverfolgung zur Zeit mangels gesetzlicher Grundlage nicht möglich ist, überhaupt nichts zu tun. Das Abhören von Internettelefonaten ist im strafrechtlichen Verfahren vielmehr nach § 100a der Strafprozessordnung unter bestimmten Voraussetzungen genauso erlaubt wie das Abhören von Handy- und Festnetztelefonaten. Denn dabei geht es anders als bei der Online-Durchsuchung der auf der Festplatte gespeicherten Dateien um Daten, die an eine andere Person übermittelt werden, also um die Überwachung eines Telekommunikationsvorgangs. Wenn beispielsweise Terroristen oder andere Schwerstkriminelle Informationen via Internet weitergeben, kann dies schon jetzt mit richterlicher Anordnung genauso überwacht werden wie Gespräche, die über die Telefonleitung geführt werden.
Staatsministerin Dr. Merk: „Im Rahmen der Überwachung von Internettelefonaten ist es auch möglich, eine Verschlüsselung zu überwinden oder zu umgehen. Und das ist auch richtig so: Es kann und darf hier keine rechtsfreien Räume geben, wenn es um erhebliche Straftaten geht! Wenn in einem Ermittlungsverfahren auf der Grundlage einer richterlichen Anordnung verschlüsselte Gespräche überwacht werden, dann ist das nicht zu beanstanden.“