Amtsgericht Neu-Ulm
13.02.2007

Justizministerin Dr. Beate Merk. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt den bayerischen Vorschlag des "offenen Vaterschaftstests" als einzig richtigen !

Die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk ist erfreut darüber, dass die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den heimlichen Vaterschaftstests den bayerischen Vorschlag bestätigt hat. "Das Persönlichkeitsrecht des Kindes hat einen hohen Stellenwert", so Merk. "Andererseits muss dem Vater die Möglichkeit eröffnet werden, Zweifel auszuräumen." Bayern hat deshalb bereits im Frühjahr 2005 einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Die Rechte des Kindes bleiben darin unangetastet. "Aber wir geben den Vätern einen Rechtsanspruch auf Durchführung eines offenen legalen Abstammungstests", so Merk. "Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist nochmals ganz deutlich geworden, dass dieser Weg der einzig richtige ist. Das Bundesverfassungsgericht hat den bayerischen Gesetzentwurf in Rz. 98 seiner Entscheidung ausdrücklich empfohlen. Anderen Konzepten, die heimliche Vaterschaftstests gestatten, hat das Bundesverfassungsgericht eine klare Absage erteilt." Auch der vom Bundesjustizministerium erwogene Weg, den Vätern lediglich Beweiserleichterungen bei der Kindesanfechtung zu verschaffen, sei nach dem Bundesverfassungsgericht nicht gangbar. "Damit würde der Vater gezwungen, gleich die Vaterschaft in einem Prozess gegen das Kind anzufechten, wenn er Gewissheit haben will. Das ist nach dem Bundesverfassungsgericht ausdrücklich nicht zulässig", so Merk. Ministerin Merk hofft nun auf breite Unterstützung für ihren Gesetzentwurf. Merk: "Die Mitglieder einer Familie sind eine Gemeinschaft. Alle müssen ihre Würde bewahren können. Das Bundesverfassungsgericht hat verdeutlicht, dass ihre Positionen gleich gewichtet werden müssen, niemand darf unter die rechtlichen Räder geraten. Das schließt Heimlichkeit gegenüber Frau und Kind genauso aus wie die bisherige Benachteiligung der Männer. Ich werde unseren Gesetzentwurf daher weiterhin mit Nachdruck verfolgen !"

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