Amtsgericht Neu-Ulm
12.06.2008

Bayerns Justizministerin Beate Merk: "Der Weg zur Schuldenfreiheit muss einfach, darf aber nicht gratis sein" / "50 Cent pro Tag sind nicht zu viel"

Bayerns Justizministerin Beate Merk hat sich heute bei der Justizministerkonferenz in Celle mit Erfolg für ein klares Votum für eine Vereinfachung des Entschuldungsverfahrens für Verbraucher eingesetzt. Zugleich machten die Justizminister auf Antrag Merks aber auch deutlich, dass es Schuldenfreiheit nicht zum Nulltarif geben darf. "Das Entschuldungsverfahren muss einfacher werden", so Merk. "Derzeit läuft das Verfahren, mit dem überschuldete Privatpersonen in sechs Jahren Schuldenfreiheit erlangen können, so ab, dass erst einmal in einem so genannten Insolvenzverfahren ein hoher Aufwand betrieben wird - zur Feststellung, ob der Schuldner vielleicht doch noch Vermögen hat, auf das die Gläubiger zugreifen können, und zur Sicherung desselben. Erst dann kann die sechsjährige so genannte Wohlverhaltensphase überhaupt beginnen. In ca. 80 % dieser Verfahren gibt es aber nichts zu verteilen. Wenn das offensichtlich ist, muss man auf diesen Formalismus verzichten - das beschleunigt das Verfahren und entlastet alle Beteiligten, nicht zuletzt auch die Gerichte."

Merk weiter: "Schuldenfreiheit darf es aber nicht zum Nulltarif geben. Für den erfolgreichen Neustart in ein schuldenfreies Leben darf man eine gewisse Eigenleistung erwarten - alles andere ist auch den Gläubigern nicht vermittelbar", so Merk. Die Justizministerinnen und Justizminister sprachen sich deshalb auf Antrag Bayerns auch für eine maßvolle Beteiligung des Schuldners an den Verfahrenskosten aus. "50 Cent täglich muss dem Schuldner der Weg aus der Schuldenfalle wert sein", so Merk.

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