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Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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Portal > Ministerium > Presse > Archiv > 2008 - Freigegeben am: 17.07.08


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17. Juli 2008 - Pressemitteilung Nr. 121/08

Bayerisches Justizministerium weist Kritik an angeblich bevorzugter Beauftragung der Gutachterfirma GWG durch bayerische Familiengerichte mit Nachdruck zurück

Das bayerische Justizministerium weist die heute laut Agenturmeldungen in einer Pressekonferenz geäußerte Kritik an einer angeblichen bevorzugten und sachwidrigen Beauftragung von Sachverständigen der Gutachterfirma "Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie" (GWG) durch die bayerische Justiz scharf zurück.
Die Kritik entbehrt jeder Grundlage:

Von einer Monopolstellung der GWG kann keine Rede sein. Der Anteil der beauftragten Sachverständigen, die der GWG angehören, ist vielmehr von Gericht zu Gericht sehr unterschiedlich.

Jeder Familienrichter entscheidet selbst in richterlicher Unabhängigkeit, welchen Gutachter er beauftragt. Dabei gilt nur ein Maßstab: Die Sachkunde und die persönliche Eignung für das jeweils erforderliche Gutachten. Die Sachverständigen der GWG wurden auf Grund der positiven Erfahrungen herangezogen, die die Gerichte nach eigener Einschätzung mit den erstellten Gutachten hinsichtlich fachlicher Qualifizierung sowie angemessener Zeit- und Praxistauglichkeit gemacht haben. Insofern kann auch keine Rede davon sein, dass Kinder ihren Eltern aufgrund unseriöser Gutachten weggenommen worden seien. Vielmehr ist es eine menschlich verständliche, aber dennoch falsche Reaktion, dass die jeweils unterlegene Partei die angeblich schlechte Qualität des Gutachtens für den ihr ungünstigen Prozessausgang verantwortlich macht.

Weshalb die Abtretung von 40 % der erzielten Einnahmen an die GWG zu beanstanden sein soll, ist ebenfalls nicht erkennbar. Wenn die GWG dem einzelnen Sachverständigen Aufwendungen z.B. für Infrastruktur abnimmt, muss sie gerechterweise auch ein Teil der Einnahmen erhalten. Warum das zu einer inhaltlichen Festlegung des Sachverständigen führt und welches Interesse die GWG überhaupt an einem bestimmten Inhalt der Gutachten haben soll, ist aus Justizsicht nicht erkennbar.