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Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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Portal > Ministerium > Presse > Archiv > 2008 - Freigegeben am: 30.07.08


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30. Juli 2008 - Pressemitteilung Nr. 130/08

Justizministerin Beate Merk kritisiert Vorschläge zur Reform der Juristenausbildung aus Schleswig-Holstein: "Kein Bedarf für Bachelor und Master in der Juristenausbildung!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat den Vorschlägen ihres schleswig-holsteinischen Amtskollegen, die Erste Juristische Staatsprüfung durch universitäre Bachelor- und Masterabschlüsse zu ersetzen, eine klare Absage erteilt. "Die Behauptung von Herrn Döring, eine Umstellung auf Bachelor- und Masterabschlüsse könne die Berufsaussichten der Absolventen des Jurastudiums verbessern, kann ich nicht nachvollziehen. Die Justizministerkonferenz hat erst Ende 2005 nach eingehender Prüfung festgestellt, dass für juristische Bachelors keine nennenswerten Berufsperspektiven bestehen. Daran hat sich seitdem nichts geändert. Erst recht kann angesichts der nach wie vor erheblichen Unterschiede der nationalen Rechtsordnungen keine Rede davon sein, dass ausländische Juristen ohne Kenntnisse im deutschen Recht bei Stellenangeboten der deutschen Wirtschaft ''die Nase vorn'' hätten."
Merk widersprach in diesem Zusammenhang auch entschieden der Behauptung, die vorgeschlagene Umstrukturierung könne die Studiendauer deutlich verkürzen: "Deutsche Juristen studieren bereits heute nicht länger als die meisten ihrer ausländischen Kollegen. Im Durchschnitt melden sich die deutschen Jurastudenten nach fünf Jahren zum Examen. Sieben Jahre, wie Minister Döring zur Begründung seines Vorschlags anführt, benötigen nicht einmal 10 %. Eine Umstellung auf Bologna würde dagegen für die juristischen Berufe (Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Notar, Verwaltungsbeamter im höheren Dienst) die Ausbildungsdauer spürbar verlängern; denn die Studienabsolventen müssten sich dann vor Eintritt in den Vorbereitungsdienst erst noch zeitaufwändig auf eine besondere Eingangsprüfung hierzu vorbereiten. Außerdem ist auch nicht ansatzweise ersichtlich, wie in einem vierjährigen Bachelorstudium zusätzliche nichtjuristische Inhalte untergebracht werden könnten, die im derzeitigen Studium keinen Raum haben."