Amtsgericht Neu-Ulm
12.11.2008

65/2008 Bayerns Justizministerin Beate Merk unterstützt nachdrücklich neuen Gesetzentwurf zur Patientenverfügung / "Eine gesetzliche Regelung darf nicht am Willen des Patienten vorbeigehen !"

Bayerns Justizministerin Beate Merk unterstützt nachdrücklich den heute präsentierten Gesetzentwurf des Bundestagsabgeordneten und Unions-Fraktionsvize Wolfgang Zöller zur Patientenverfügung.

"An sich brauchen wir kein Gesetz, das die Voraussetzungen und die Wirkungen einer Patientenverfügung regelt," so Merk, die sich seit Jahren intensiv mit dem Themenkomplex befasst und an der rechtspolitischen Diskussion beteiligt. "Denn die Rechtsprechung hat auch ohne Gesetz eindeutige Maßstäbe für Patientenverfügungen entwickelt und auch klargestellt, dass eine aktuelle, mit vollem Bewusstsein errichtete Patientenverfügung wirksam und zu beachten ist."

Merk weiter: "Wenn man aber im Interesse der Rechtssicherheit ein Gesetz für notwendig hält, dann sollte es so beschaffen sein wie der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf des Abgeordneten Zöller. Das heißt: Es muss klargestellt werden, dass die Patientenverfügung der entscheidende Maßstab für die Ermittlung des Willens des Patienten ist, wenn er sich nicht mehr selbst äußern kann, und zwar ohne Beschränkung ihrer Reichweite und ohne zu hohe formale Hürden. Solche sind im Gesetzentwurf von MdB Bosbach u.a. vorgesehen. Aber: Es darf auch keinen Automatismus geben, wie ihn der konkurrierende Text von MdB Stünker u.a. bestimmt. Im Zweifelsfall muss ein Konsilium aus Arzt und Betreuer bzw. Bevollmächtigtem sowie nahen Angehörigen und Pflegepersonal intensiv daran mitwirken, den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln. Diesen goldenen Mittelweg geht der Gesetzentwurf von Herrn Zöller."

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