Amtsgericht Neu-Ulm
22.01.2008

Justizministerin Beate Merk will Aufgaben vom Nachlassgericht auf Notare übertragen/ "Der Notar wäre dann einheitlicher Ansprechpartner in allen Nachlassangelegenheiten - das heißt z.B.: Erbschein künftig vom Notar !"

Auf Initiative von Justizministerin Beate Merk hat Bayerns Kabinett heute beschlossen, ein Bundesgesetz auf den Weg zu bringen, das es jedem Bundesland ermöglichen würde, die Aufgaben der Nachlassgerichte auf die Notare zu übertragen - z.B. die Erteilung von Erbscheinen. Justizministerin Merk: "Mit einer Bündelung der Aufgaben bei den Notaren erhielten die Bürger im Erbfall alles Notwendige aus einer Hand, von der Testamentserrichtung bis zur Erbscheinserteilung. Notare würden so zu einer "One Stop Agency" in allen Erbschaftsangelegenheiten, einer zentralen Stelle für alle Fragen und Probleme, die sich bei Testament, Nachlass und Erbe ergeben können." Derzeit werden z.B. Erbscheine vom Nachlassgericht erteilt, einer Abteilung des Amtsgerichts. Merk: "Unsere Notare verfügen über besondere Sachkunde im Nachlasswesen und gewährleisten durch ihre flächendeckende Präsenz ein hohes Maß an Bürgernähe."

Merk: "Die endgültige Entscheidung, ob Bayern von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, liegt aber beim Landesgesetzgeber !"

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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?