Amtsgericht Neu-Ulm
28.01.2008

Bayerns Justizministerin Beate Merk weist Einwände der Bundesjustizministerin gegen elektronische Überwachung entlassener Sexualstraftäter zurück

Bayerns Justizministerin Beate Merk hat die Einwände der Bundesjustizministerin gegen die Überlegungen Bayerns, bestimmte entlassene Sexualstraftäter, sobald technisch möglich, elektronisch mit GPS-System überwachen zu lassen, zurückgewiesen. "Wenn die Bundesjustizministerin einwendet, ein Sexualstraftäter, der entlassen werde, habe eben seine Strafe verbüßt, so dass sich eine GPS-Überwachung verbiete, dann kann ich nur auf das Gesetz hinweisen: Unser Strafgesetzbuch erlaubt bei bestimmten Sexualstraftätern, die nach Verbüßung ihrer Strafe aus der Haft entlassen werden und gegen die keine Sicherungsverwahrung verhängt werden kann, weil die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen, von denen aber nach wie vor eine Gefahr ausgeht, eine so genannte Führungsaufsicht. Der Bundesjustizministerin entgeht offenbar, dass dem Täter im Rahmen dieser Führungsaufsicht Weisungen erteilt werden können. Bei Pädophilen kann z.B. die Weisung erteilt werden, sich nicht Kindergärten oder Kinderspielplätzen zu nähern. Wenn ich nun möglicherweise künftig die technische Möglichkeit habe, diese bereits heute zulässigen und zum Schutz potentieller Opfer auch von unseren Gerichten oft genutzten Weisungen durchzusetzen, warum soll ich sie dann nicht nutzen ? Sich hier eine Denkblockade aufzuerlegen, würde dem Schutz der möglichen Opfer, vor allem der Kinder, auf gar keinen Fall gerecht !"

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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?