Amtsgericht Neu-Ulm
19.06.2009

Bayerische Initiative zur Reform der Zwangsvollstreckung vom Bundestag beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat in der Nacht zum Freitag das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung beschlossen. Das Gesetz, das maßgeblich auf Vorarbeiten des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz beruht, modernisiert wesentliche Teile der Mobiliarzwangsvollstreckung, die noch aus dem 19. Jahrhundert stammen. „Damit schaffen wir effiziente und zeitgemäße Vollstreckungsmöglichkeiten für private Gläubiger unter umfassender Nutzung moderner Informationstechnologie“, so Merk, die sich sehr zufrieden über den Erfolg des Projekts zeigte.

Zahlt der verurteilte Schuldner nicht, so muss der Gläubiger bisher stets den Gerichtsvollzieher mit einem, oft erfolglosen, Pfändungsversuch beim Schuldner beauftragen. Erst danach kann er vom Schuldner eine Vermögensauskunft ("eidesstattliche Versicherung") verlangen und dadurch von weiterer Habe des Schuldners (z. B. Lohnansprüche, Bankguthaben) erfahren. Das kostet Zeit und Geld und warnt den Schuldner auch vor der bevorstehenden Vollstreckung.

Das neue Gesetz gibt dem Gläubiger die Handhabe, Informationen über das Schuldnervermögen (vor allem Auskünfte über bestehende Bankkonten und Arbeitseinkommen) schon zu Beginn der Vollstreckung zu beschaffen und damit gezielt und effektiv vorgehen zu können. Außerdem werden mit dieser Verbesserung der Rechtsstellung des Gläubigers die bisherigen Informationsvorsprünge der öffentlichen Gläubiger beseitigt, die dazu führten, dass die privaten Gläubiger bei der Zwangsvollstreckung oft das Nachsehen hatten. Merk: „Hier haben wir nicht nur eine große Gerechtigkeitslücke geschlossen. Mit der Verbesserung der Zwangsvollstreckung wird vor allem der Rechts- und Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt und letztlich auch die Zahlungsmoral gehoben. Mit unserer Initiative setzen wir zugleich Maßstäbe für Europa; auch die EU-Kommission hat unseren Ansatz mittlerweile aufgegriffen.“

Das Gesetz sieht außerdem eine grundlegende Reform des gerichtlichen Verfahrens und der Vollstreckungsgerichte vor: Die bisher in Papier bei jedem Amtsgericht geführten Unterlagen (Schuldnerverzeichnis, Vermögensverzeichnisse) werden künftig vollelektronisch bei einem bundesweiten Schuldnerregister und bei landesweit zentralisierten Vollstreckungsgerichten verwaltet. „Zusammen mit diesen flankierenden Organisationsmaßnahmen schafft unsere Initiative damit den Durchbruch zu einer transparenten und hoch effizienten Rechtsverwirklichung im 21. Jahrhundert“, ist Merk überzeugt.

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