Amtsgericht Neu-Ulm
10.07.2009

Gesetz zu Absprachen im Strafprozess im Bundesrat - Bayerns Justizministerin Beate Merk: "Die Glaubwürdigkeit der Strafjustiz steht auf dem Spiel!"

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk zu dem heute vom Bundesrat beschlossenen Gesetz zu Absprachen im Strafprozess: "Die Regelungen weisen gravierende Mängel auf und gehen im Übrigen zu weit! Ich vermisse zum Beispiel eine klare Bestimmung dahingehend, dass kein Deal ohne ein qualifiziertes und aussagekräftiges Geständnis stattfinden darf. Immerhin findet sich zwar im Gesetzestext der Begriff "Geständnis", aber nur als unverbindliche Sollregelung. Mit solchen windelweichen Erklärungen darf man sich im Straf-, aber auch im Gesetzgebungsverfahren nicht abspeisen lassen! Bayern hatte sich daher für die Anrufung des Vermittlungsausschusses stark gemacht." Merk weiter: "Der Handel mit der Gerechtigkeit darf außerdem nicht auf Kosten der Opfer gehen. Das vorliegende Gesetz lässt eine Regelung vermissen, wonach man sich in der Hauptverhandlung auch mit den Bedenken des Nebenklägers auseinandersetzt."

Merk betont: "Auch in Zeiten knapper Kassen und begrenzter Ressourcen dürfen rechtsstaatliche Grundsätze wie die Aufklärungspflicht und das Gebot einer schuldangemessenen Strafe nicht einfach über Bord geworfen werden. Deswegen sage ich ganz deutlich: Deals können zwar in bestimmten Fällen sinnvoll sein, zum Beispiel wenn es darum geht, dem Opfer einer Sexualstraftat eine Aussage zu ersparen - sie müssen aber die Ausnahme bleiben! Wenn Deals überhand nehmen, steht die Glaubwürdigkeit der Strafjustiz auf dem Spiel und die Hauptverhandlung gerät zur Farce!"

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