Amtsgericht Neu-Ulm
26.01.2009

Justizministerin Merk verabschiedet Präsident des Landgerichts München II Raphael Singer und führt Nachfolger Christian Schmidt-Sommerfeld in sein Amt ein

Mit einem Festakt im Schwurgerichtssaal des Münchner Justizpalastes hat Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk heute den langjährigen Präsidenten des Landgerichts München II, Raphael Singer (65), feierlich verabschiedet. Dieser tritt zum 1. Februar 2009 in Ruhestand. Als seinen Nachfolger begrüßte die Ministerin den bisherigen Leiter der Staatsanwaltschaft München I, Christian Schmidt-Sommerfeld (60). Beide erhielten viel Lob und Dank von der Ministerin. Im rechtspolitischen Teil ihrer Rede befasste sich Merk mit der aktuellen Finanzmarktkrise und stellte die Frage, ob die Verantwortlichkeit der Manager in unserem Rechtssystem ausreichend geregelt ist: "Es gehört zu meinen Aufgaben als verantwortungsvolle Politikerin, über Gesetzesänderungen in diesem Bereich nachzudenken! Das sage ich insbesondere an die Adresse all derjenigen, die nach den enormen Hilfsaufwendungen des Staates jetzt gerne "business as usual" betreiben würden."

Beim Landgericht München II sind 180 Bedienstete beschäftigt, darunter 58 Richter und 12 Rechtspfleger. Mit seinem Zuständigkeitsbereich für die Amtsgerichtsbezirke Dachau, Ebersberg, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Starnberg, Weilheim in Oberbayern und Wolfratshausen umfasst es flächenmäßig den größten bayerischen Landgerichtsbezirk.

Der bisherige Präsident Raphael Singer stand über zehn Jahre an der Spitze des Landgerichts. Er begann seine Justizkarriere 1980 im Bayerischen Staatsministerium der Justiz als Mitarbeiter im Landesjustizprüfungsamt. Danach war er als Staatsanwalt in Regensburg tätig, bevor er als stellvertretender Pressereferent in das Ministerium zurückkehrte. In seiner weiteren Laufbahn war er Landtagsbeauftragter und persönlicher Referent von Staatsminister a.D. Dr. Lang und Staatsministerin a.D. Dr. Berghofer-Weichner. Seinen späteren Landgerichtsbezirk hat er bereits als Richter am Amtsgericht Fürstenfeldbruck und am Landgericht München II erkundet, bevor er zum Richter am Oberlandesgericht München berufen wurde. Besonders wertvoll für die bayerische Justiz war seine zehnjährige Tätigkeit als Personalreferent für den höheren Dienst. Von den rund 2800 Richtern und Staatsanwälten, die in der bayerischen Justiz tätig sind, hat er rund 900 eingestellt, also fast ein Drittel. Merk lobte: "Das zeigt, dass Sie - wie kaum ein anderer - die bayerische Justiz zu einer Vorzeigeinstitution gemacht haben, zu einem Sammelbecken hochqualifizierter und hoch engagierter Juristinnen und Juristen. Dem Landgericht München II waren Sie ein herausragender Adjutant und Repräsentant. Dafür möchte ich Ihnen von Herzen "Dankeschön" sagen. Sie können in jeder Hinsicht stolz auf Ihre Leistung sein."

Der neue Präsident Christian Schmidt-Sommerfeld stand sechs Jahre an der Spitze der Staatsanwaltschaft München I, der größten Staatsanwaltschaft in Bayern. Er begann seine Laufbahn in der bayerischen Justiz am 1. September 1978 bei der Staatsanwaltschaft München II. Er war Staatsanwalt in Jugendstrafsachen sowie Gruppenleiter in Wirtschaftssachen und wirkte darüber hinaus erfolgreich als Zivilrichter am Landgericht München II. Im Jahr 1991 erhielt er einen Ruf zur Generalstaatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht München und übernahm kurze Zeit später die Leitung der 3. Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft München I, bevor er noch einmal zur Generalstaatsanwaltschaft wechselte und schließlich im Jahr 2003 die Leitung der Staatsanwaltschaft München I übernahm. Merk: "Sie verfügen über hervorragende Nehmerqualitäten und eine Fachkompetenz, die über jeden Zweifel erhaben ist. Neue Aufgaben packen Sie mit Neugier und großer Begeisterung an. Von daher bin ich sicher, dass Sie sich schnell und mit Freude in ihr neues Amt einfinden werden."

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?