Amtsgericht Neu-Ulm
28.10.2011

Merk: "Das Insolvenzverfahren darf nicht in die Hand der Großgläubiger geraten!?

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk begrüßt die heute vom Bundestag verabschiedete Reform des Insolvenzrechts. "Insgesamt ist die Sanierung der Sanierung gelungen! Weiterführen statt Zerschlagen und Verwerten - das ist das Gebot des neuen Insolvenzrechts. Das nützt gerade den kleinen und mittleren Unternehmen und damit der Basis unserer Wirtschaft!"

Das Reformgesetz stärkt die Sanierung, indem es das so genannte Insolvenzplanverfahren sowie das Verfahren der Eigenverwaltung erleichtert. Diese gestatten es, ein sanierungsfähiges Unternehmen weiter zu führen statt es zu verwerten. Bislang führten die beiden Verfahren nur ein Schattendasein. Das soll sich jetzt ändern! Außerdem schafft das neue Recht wichtige Anreize dafür, frühzeitig Insolvenzantrag zu stellen: Schuldner, bei denen Zahlungsunfähigkeit lediglich droht, haben die Möglichkeit, zunächst unter einem Schutzschirm selbst einen Sanierungsplan auszuarbeiten.

Mit Sorge sieht Merk indessen, dass der Einfluss der Gläubiger auf das Insolvenzverfahren erheblich gestärkt wird. "Wenn ich lese, dass in der entscheidenden Anfangsphase des Insolvenzverfahrens der vorläufige Gläubigerausschuss einstimmig und für das Insolvenzgericht bindend bestimmen kann, wer vorläufiger Insolvenzverwalter wird, läuten bei mir die Alarmglocken. Denn hier ist die Unabhängigkeit der Insolvenzgerichte, aber vor allem auch die Freiheit der Insolvenzverwalter von Gläubigerinteressen in Gefahr! Es kann nicht sein, dass einige wenige Großgläubiger wie zum Beispiel Banken die Entscheidung dominieren, wer Insolvenzverwalter wird - und damit letztlich auch, ob zum Beispiel Anfechtungsrechte unparteiisch ausgeübt werden oder nicht."

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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