Amtsgericht Neu-Ulm
16.12.2011

Merk: "Ein Adelsschlag für die bayerischen Güterichter!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat das gestern vom Bundestag verabschiedete Mediationsgesetz als wichtigen Beitrag für eine neue Streitkultur in Deutschland begrüßt: "Konfliktlösung durch Mediation - das ist uns in Bayern schon seit langem ein besonderes Anliegen. Das Konzept des Güterichters wurde 2004 von der bayerischen Justiz entwickelt. Deshalb freut es mich besonders, dass der Bundesgesetzgeber ausdrücklich das bayerische Güterichtermodell als Vorbild hervorhebt - das ist gleichsam ein bundesrechtlicher Adelsschlag für unsere bayerischen Güterichterinnen und -richter!"

Seit 2005 gibt das Güterichtermodell den Parteien an den bayerischen Landgerichten, in München mittlerweile auch am Amts- und am Oberlandesgericht die Möglichkeit, Streitigkeiten einem speziell für mediative Streitschlichtung ausgebildeten Richter (Güterichter) vorzulegen. Dadurch können häufig umfangreiche Prozesse von den Parteien einvernehmlich abgeschlossen und weitere Streitigkeiten besser verhindert werden als durch ein Urteil. Merk: "Ich nehme das Gesetz und vor allem den Erfolg unserer Güterichter zum Anlass, das Güterichtermodell in Bayern in die Fläche zu bringen und mittelfristig auch an den Amtsgerichten anzubieten."

Mediation bedeutet Streitmittlung: Ein neutraler Vermittler (Mediator) hilft den Streitenden unter Anwendung bestimmter Methoden, selbstverantwortlich eine nachhaltige Lösung ihres Konflikts zu finden. Das neue Mediationsgesetz schafft eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für die Mediation, enthält Bestimmungen über die Vertraulichkeit der Mediatonsverhandlungen und erstmals auch Anforderungen an die Qualifikation der Mediatoren.

Merk abschließend: "Als Verbraucherschutzministerin ist es mir besonders wichtig, dass erstmals Standards für die Aus- und Fortbildung von Mediatoren im Gesetz festgeschrieben werden, wie es der Bundesrat gefordert hat. Mediation ist ein besonderes Verfahren der Konfliktlösung, das gelernt sein will. Mit den neuen gesetzlichen Standards kann der Verbraucher sicherer sein, dass er Mediation bekommt, wenn Mediation draufsteht!"

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