Großes Staatswappen des Freistaates Bayern

Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

1. - Allgemeine Informationen

Zum Portal | Inhalt | Suchen | Hilfe |  Impressum


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

2. - Themengebiete des Portals

Ministerium | Gerichte | Staatsanwaltschaften | Justizvollzug | Landesjustizprüfungsamt | Service | Rechtsprechung


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

3. - Navigation im Bereich Justizministerium

Ministerium + |
die Ministerin | Anschrift und Aufgaben |
Presse + |
aktuelle Pressemitteilungen | Kontakt | Newsletter | Pressearchiv | Namensartikel |
Reden und Grußworte + |
der Ministerin | des Amtschefs | Archiv |
Aktuelles + |
Aktuelles und Veranstaltungen | Dauerausstellung | Cybercrime | Evaluation des Rechts- und Justizstandorts Bayern | Aktuelle Projekte + |
Europäischer Sozialfonds im Justizvollzug | Gender Mainstreaming | "Teen-Court" - Projekte | IuK-Projekte |

Justizminister­konferenz + |
Allgemeines | Beschlüsse | JuMiKo 2006 |
B-Justizminister­konferenz + |
Allgemeines | Beschlüsse |
Opferschutz und Zeugenbetreuung + |
Opferschutz | Zeugenbetreuung | Rechte Geschädigter im Strafverfahren | Ansprechpartner bei sexuellem Missbrauch |
Verbraucher­schutz + | Gesetzgebung + |
Gesetzgebungs­vorhaben | Aktuelle Gesetze |
Berufe und Stellen in der Justiz + | Denkmalgeschützte Justizgebäude + |



Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

4. - Links zu anderen Projekten

BAYERN DIREKTBAYERN | DIREKT - die gemeinsame Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung. | Aufbruch BayernAufbruch Bayern … Ihr Vorschlag zählt. | Verwaltungsportal der Bayerischen StaatsregierungVerwaltungsportal der Bayerischen Staatsregierung | Datenbank Bayern - RechtDatenbank BAYERN - RECHT | Bayerischer BehördenwegweiserInformationen über Behörden und behördliche Leistungen. | YouTube-Kanal der Bayerischen StaatsregierungYouTube-Kanal der Bayerischen Staatsregierung | BayernInfoBayernInfo - Verkehrs - Informationen für Bayern. |


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

5. - Orientierungszeile

Portal > Ministerium > Presse > Archiv > 2011 - Freigegeben am: 10.01.11


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

6. - Seiteninhalt

10. Januar 2011 - Pressemitteilung Nr. 3/11

Merk schlägt Alternativkonzept für Reform des Sorgerechts vor: "Es geht um das Wohl des Kindes"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat Vorbehalte gegen die Pläne von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zur Neuregelung des Sorgerechts angemeldet. Nach dem Vorschlag der Bundesjustizministerin sollen nicht miteinander verheiratete Eltern künftig automatisch ein gemeinsames Sorgerecht erhalten, wenn der Vater dies will und die Mutter nicht innerhalb einer Frist von acht Wochen widerspricht. Die bayerische Justizministerin hält das für konfliktträchtig. Merk: "Eines ist klar: Dem Wohl des Kindes dient es am besten, wenn sich die Eltern einig sind, dass sie die Sorge gemeinsam wahrnehmen wollen. Unser Ziel muss es daher sein, die gemeinsame Sorgeerklärung, die bereits vor der Geburt des Kindes abgegeben werden kann, zu stärken und auszubauen. Wenn ein Sorgerecht aber durch die einseitige Erklärung des Vaters entsteht und die Mutter ein Widerspruchsrecht erhält, fördert das nicht das Miteinander. Stattdessen bringt es die Eltern von vornherein in gegeneinander gerichtete Positionen."

 

Bayerns Justizministerin spricht sich daher dafür aus, die gemeinsame Sorgeerklärung als regelmäßige Grundlage der gemeinsamen elterlichen Sorge beizubehalten. Allerdings sollen sorgewillige Väter in den Fällen, in denen die Mutter eine einvernehmliche Sorgeerklärung verweigert, die Möglichkeit erhalten, beim Familiengericht die Einräumung der gemeinsamen Sorge zu beantragen. Merk: "Soweit die gemeinsame Sorge im konkreten Fall dem Kindeswohl dient, wird sie eben durch das Familiengericht angeordnet, wenn sich die Eltern nicht einigen können. Dies entspricht dem verfassungsrechtlich geschützten Elternrecht des Vaters und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte."