Amtsgericht Neu-Ulm
12.01.2011

Bayerns Justizministerin Beate Merk zum neuen Mediationsgesetz: "Berlin bestätigt Bayern!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk freut sich über den heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf eines Mediationsgesetzes. "Berlin bestätigt damit unser seit fast sechs Jahren erfolgreich funktionierendes Güterichtermodell. Streitschlichtung durch den Richter klappt wirklich in geeigneten Fällen hervorragend. Ich freue mich, dass der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums dieses Modell aufgreift", so Merk in München.

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf verabschiedet, der einen gesetzlichen Rahmen für Mediation und andere Verfahren der Konfliktbeilegung vorgibt, insbesondere die Vertraulichkeit der Mediation sowie die Vollstreckbarkeit von Vereinbarungen, die in einer Mediation getroffen werden, gewährleistet. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem auch eine Bestimmung über die Streitschlichtung durch Richter vor. Bayern betreibt bereits seit 2005 erfolgreich ein so genanntes Güterichtermodell. Danach stehen an nahezu allen Landgerichten sowie dem Familiengericht des Amtsgerichts München und dem Oberlandesgericht München besonders geschulte Richter zur Verfügung, denen Rechtsstreitigkeiten mit Einverständnis der Parteien zur Schlichtung vorgelegt werden können, wenn sich der Fall dafür eignet. Das gilt etwa dann, wenn hinter dem eigentlichen Streit ein ganz anderes Problem, etwa ein Konflikt unter Nachbarn oder Familienangehörigen steht.

"Ich gehe davon aus, dass wir unser Modell mit diesem Gesetzentwurf weiter betreiben können und sehe ihn als Bestätigung und Ansporn an", so Merk. "Die einvernehmliche Streitbeilegung müssen wir im Interesse der Menschen, die oft auch nach einem Prozess miteinander auskommen müssen, in jeder Lage des Verfahrens fördern. Das ist Aufgabe der Mediatoren, aber auch der Justiz. Dieser Aufgabe hat sich die bayerische Justiz bereits frühzeitig gestellt."

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