Amtsgericht Neu-Ulm
27.05.2011

Merk fordert mehr Kontrolle über den Grauen Kapitalmarkt: "Unseriöse Finanzanlagen haben auf dem Markt nichts zu suchen!"

In seiner heutigen Sitzung befasst sich der Bundesrat auch mit einem Gesetzesentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts. Mit diesem Gesetz soll vor allem der Graue Kapitalmarkt ins Visier genommen werden.

Die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk appelliert an die Bundesregierung und den Bundestag, nicht auf halber Strecke stehen zu bleiben: "Wir haben einen Teilerfolg errungen. Denn unsere unermüdlichen Mahnungen an den Gesetzgeber, den Vertrieb von Anteilen an geschlossenen Fonds strenger zu regulieren, waren erfolgreich. Allerdings erwarten die Menschen in Deutschland zu Recht von uns, dass wir nicht nur Schaufenster-Gesetzgebung betreiben. Deshalb brauchen wir auch klare gesetzliche Vorgaben für Anlageprodukte und eine schlagkräftige Aufsicht!"

Zur Einführung des sog. "Beipackzettels" für Anlageprodukte, der Informationen über die Vermögensanlage enthält, und des Sachkundenachweises für Finanzanlagenvermittler meint Merk: "Ich bin froh, dass wir jetzt diese notwendigen Instrumente haben, um den Verbraucher vor unseriösen Anbietern und Produkten zu schützen. Das allein reicht allerdings nicht aus, wenn der Markt mit solchen Anlagen überschwemmt wird! Fondsgesellschaften müssen auch über ein Mindeststartkapital verfügen! Sie müssen außerdem durch unabhängige Kontrolleure überwacht werden, wie auch den Anlegern selbst unverzichtbare Kontrollrechte eingeräumt werden müssen. Denn die Branche selbst will seit langem eine Regulierung, macht aber keine Vorschläge. Wir haben jetzt ein Konzept vorgelegt!"

Für ebenso wichtig hält Merk eine effektive Aufsicht über den Grauen Kapitalmarkt: "Was nützen die besten Regeln, wenn sie nicht durchgesetzt werden? Die Schieflage zwischen dem regulierten Markt und dem Vertrieb von Graumarktprodukten muss endlich beseitigt werden." Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird diesem Anliegen nach Ansicht der Ministerin nicht gerecht: "Die Überwachung kann nur dann sichergestellt werden, wenn die zuständige Aufsichtsbehörde konsequent durchgreifen kann. Die dafür passenden Eingriffsmöglichkeiten fehlen jedoch im Gesetzentwurf. Auch brauchen wir effektive Strukturen und das entsprechende Personal."

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