Amtsgericht Neu-Ulm
06.06.2011

Bayerns Verbraucherschutzministerin Merk: ?Strom und Gas müssen für alle bezahlbar bleiben!?

Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk sieht in dem vom Bundeskabinett heute beschlossenen Gesetzentwurf zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes ein positives Signal für die Verbraucherinnen und Verbraucher: "Mit dem neuen Gesetz werden die Rechte der Energiekunden gestärkt. In Zeiten, in denen sich viele Menschen Sorgen um steigende Energiepreise machen, ist das eine gute Nachricht!" Mit der Gesetzesnovelle werden unter anderem die verbraucherschützenden Vorschriften aus dem Dritten EU-Binnenmarktpaket in deutsches Recht umgesetzt. Zum Beispiel sollen sog. intelligente Zähler (Smart Metering) für Neubauten verpflichtend werden, Anbieterwechsel sollen schneller vollzogen werden können und die Information und Transparenz für die Energiekunden verbessert werden.

Der Gesetzentwurf bedarf laut Merk aber noch in einigen Punkten der Nachbesserung. Merk: "Mit einem Anbieterwechsel lässt sich in vielen Fällen bares Geld sparen. Energiekunden zögern bislang aber häufig damit, weil sich das Wechsel-Prozedere oftmals über Monate hinzieht. Dabei ist europarechtlich vorgeschrieben, dass ein Anbieterwechsel nicht länger als drei Wochen dauern darf. Geht es nach der Bundesregierung, soll diese Dreiwochenfrist aber erst dann beginnen, wenn der neue Anbieter den Verbraucher beim Netzbetreiber anmeldet. Das kann Wochen nach Antragstellung bei dem neuen Anbieter sein. Mehrmonatige Wechselprozesse wären damit weiterhin an der Tagesordnung. Die Dreiwochenfrist muss daher bereits ab dem Zeitpunkt der Antragstellung durch den Verbraucher beim neuen Anbieter gelten. Nur so werden die europäischen Vorgaben richtig umgesetzt."

Licht und Schatten sieht Merk auch bei den Vorschriften zum so genannten Smart Metering: "Wer dank intelligenter Zähler jederzeit weiß, welches seiner Haushalts- und Elektrogeräte wieviel Energie frisst, der kann seinen Verbrauch aktiv beeinflussen und damit Energie sparen. Es gibt aber bislang kaum Tarife, die das mit niedrigeren Kosten belohnen. Hier müssen wir die Anbieter gesetzlich stärker in die Pflicht nehmen."

Für mehr Transparenz sollen regelmäßige Abrechnungen sorgen. Merk: "Eine Abrechnung im Jahr und der Rechnungsschock ist vorprogrammiert. Werden die Kunden häufiger über Verbrauch und Kosten informiert, können sie besser gegensteuern. Der in dem Gesetzentwurf vorgesehene Anspruch auf regelmäßige Rechnungen ist daher zu begrüßen." Die Ministerin kritisiert aber die derzeit noch üblichen Gebühren: "Hier werden zwischen 10 und 50 Euro pro Abrechnung verlangt, das ist grotesk. Das muss für den Verbraucher kostenlos sein. Und so sollte es auch im Gesetz stehen."

Merk betont: "Auch die Verbraucherinnen und Verbraucher stehen in der Verantwortung, Energie zu sparen und damit ihre Energiekosten zu senken. Doch dafür brauchen sie die richtigen Rahmenbedingungen. Energie darf nicht zum Luxusgut werden - Strom und Gas müssen für alle bezahlbar bleiben!"

Anmerkung:

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat zusammen mit der VerbraucherInitiative e.V. die Broschüre "Gut zu wissen - Energie sparen in Bayern" herausgegeben, die Verbrauchern praktische Tipps zum Energiesparen gibt. Die Broschüre steht im Internet unter www.vis.bayern.de zum Download bereit.

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