Amtsgericht Neu-Ulm
22.07.2011

Eckpunktepapier zur Sicherungsverwahrung / Merk: "Opferschutz geht vor Täterschutz!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk zum Eckpunktepapier der Bundesjustizministerin zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung:

"Die Bundesjustizministerin hat in den vorgelegten Eckpunkten bisher ausschließlich die Umsetzung des Abstandsgebots angesprochen. Die Fragen, auf die sie bisher noch keine Antworten gegeben hat, müssen wir jetzt gemeinsam mit Bund und den anderen Ländern diskutieren."

Merk betont insbesondere den Vorrang des Opferschutzes: "Die Bedürfnisse der Täter dürfen niemals im Mittelpunkt stehen. Allerdings müssen wir die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an Vollzug und Therapie erfüllen. Das gilt für Bund und Länder gleichermaßen. Oberste Priorität hat für mich jedoch, dass wir verbleibende Spielräume bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung zum Schutz der Menschen nutzen! Die Vorfälle und die Diskussionen in den letzten Tagen zeigen überdeutlich, dass wir den Menschen Antworten schuldig sind, wie wir sie vor gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftäter am Besten schützen."

Auch fehlen mir Vorschläge zur Ausgestaltung des Vollzugs für neue Fälle mit Rückwirkungsproblematik. Genauso vermisse ich Regelungen zur Sicherungsverwahrung bei Jugendlichen und Heranwachsenden. All diese Dinge müssen Bund und Länder schnell zu Papier bringen. Gegenseitige Kritik hält jetzt nur auf! Es muss nun einfach die Sache im Vordergrund stehen."

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