Amtsgericht Neu-Ulm
05.08.2011

Rote Karte für unseriöse Geschäftsmodelle! -
Merk fordert effektives Klagerecht für Verbraucherverbände

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk zu den Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums, den Verbraucherverbänden künftig auch bei Wettbewerbs- oder Kartellrechtsverstößen ein Klagerecht einzuräumen:

"Die Eckpunkte des Bundeswirtschaftsministers gehen grundsätzlich in die richtige Richtung: Ganz gleich, ob es sich um Absprachen beim Kaffeepreis oder um irreführende Preisangaben bei Online-Flugbuchungen handelt, unseriöse Geschäftspraktiken zulasten der Verbraucher und des Wettbewerbs dürfen sich nicht lohnen! Wenn sich Unternehmen durch Kartelle oder Wettbewerbsverstöße unrechtmäßig bereichern, müssen diese Gewinne konsequent abgeschöpft werden."

Merk weiter: " Der Entwurf geht aber nicht weit genug: Wenn ein Verbraucherverband klagt, darf der abgeschöpfte Gewinn nicht ausschließlich in die Staatskasse fließen. Bei einem Streitwert in Millionenhöhe wird kein Verband Klage erheben, wenn er bei einer erfolgreichen Klage nichts von dem abgeschöpften Gewinn erhält, im Falle der Klageabweisung jedoch auf Gerichts- und Anwaltskosten sitzenbleibt. Das kann einen Verbraucherverband schnell in die Insolvenz treiben. Wir können doch nicht die Durchsetzung des Kartell- und Wettbewerbsrechts privatisieren und die unrechtmäßigen Gewinne sozialisieren."

Gerade weil die klagenden Verbände einseitig das Kostenrisiko tragen, nutzen sie die bestehende Gewinnabschöpfungsklage im Wettbewerbsrecht nicht. Die Ministerin: "Die Reform kann man sich sparen, wenn wir den Verbänden Steine statt Brot geben. Wir haben dem Bundesjustizministerium deshalb neue Vorschläge vorgelegt: Die Gewinne sollen in einen Fonds oder ein Stiftungsvermögen fließen. Aus diesem Topf könnten dann die Gewinnabschöpfungsklagen finanziert werden. Überschüsse sollten für die Verbraucherarbeit eingesetzt werden und kommen dann allen Bürgerinnen und Bürgern zugute."

Das allein reicht aber nicht. Denn die Unternehmen berufen sich bei einem Verstoß gerne darauf, nicht bewusst gegen das Kartell- oder Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben. Der Vorsatz ist aber vor Gericht nur schwer nachzuweisen. Deshalb sollte eine Abschöpfung des Gewinns auch schon bei grober Fahrlässigkeit der handelnden Personen möglich sein.

Merk abschließend: "Ich werde mich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Verbraucherverbände aktiv und effektiv in den Kampf gegen Kartelle und Wettbewerbsverstöße eingreifen können. Unseriösen Geschäftsmodellen müssen wir gemeinsam die Rote Karte zeigen!"

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