Amtsgericht Neu-Ulm
26.06.2012

Bayerns Justizministerin Merk für Leistungsschutzrecht bei Presseerzeugnissen / "Wir müssen die Rechte der Verleger stärken! Und dürfen uns dabei nicht durch Detailfragen vom klaren Kurs abbringen lassen!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat sich heute klar für das derzeit heftig diskutierte Leistungsschutzrecht für die Verleger von Presseerzeugnissen positioniert und damit deutlich gegen die kritischen Äußerungen des BDI hierzu gestellt. "Es geht nicht an, dass der Verleger, mit dessen Inhalten Google News & Co Geld verdienen, davon nichts abbekommt", so Merk. "Wir müssen die Rechte der Verleger stärken. Dass wir ein effektives Leistungsschutzschutzrecht brauchen, steht daher für mich außer Frage!"

Die Argumente des BDI, der aus angeblich unbestimmten Rechtsbegriffen im Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums Bedenken gegen das Leistungsschutzrecht als solches herleitet, hält Merk für vorgeschoben. "Über die Ausgestaltung im Einzelnen kann man natürlich diskutieren", so Merk. "So halte ich den Gesetzentwurf in seiner gegenwärtigen Fassung für wenig praktikabel, weil er kein Lizenzierungssystem durch eine Verwertungsgesellschaft analog der GEMA vorsieht. Der gewerbliche Nutzer verschiedener Seiten müsste sich also an tausend verschiedene Stellen wenden, um eine Lizenz zu erhalten. Zudem ist fraglich, ob die vorgesehene angemessene Beteiligung der Journalisten an der Lizenzgebühr des Verlegers ausreichend sichergestellt wird, wenn dieser durch die Verwertungsgesellschaft nicht automatisch beteiligt wird, sondern seinen Anspruch erst mühsam durchsetzen muss. Hier dürften noch Nachbesserungen erforderlich sein!"

Merk abschließend: "Aber diese Detailfragen gestatten nicht, das Vorhaben insgesamt zu torpedieren. Sie werden sich zweifellos im Gesetzgebungsverfahren klären lassen!"

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