Amtsgericht Neu-Ulm
27.06.2012

Aktuelle Pläne zum Sorgerecht nicht verheirateter Eltern / Merk: "Vereinfachtes Verfahren wird der Bedeutung des Sorgerechts nicht gerecht!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk übt deutliche Kritik an den aktuellen Plänen zum "vereinfachten Verfahren" beim Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern.

Merk heute in München: "Es wird der Bedeutung des Sorgerechts und auch dem Selbstverständnis unserer Richterinnen und Richter nicht gerecht, wenn das Sorgerecht zukünftig in einem derartigen schriftlichen Verfahren ohne Anhörung der Betroffenen abgehandelt wird."

Bayerns Justizministerin weiter: "Ich will kein "Versäumnisverfahren" in Sorgerechtssachen. Genau da aber landen wir, wenn wir ermöglichen, dass das Familiengericht die gemeinsame Sorge ohne Anhörung der Eltern in einem schriftlichen Beschlussverfahren begründet, wenn die Mutter dem Antrag des Vaters nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen widerspricht!" Merk weiter: "Eines ist ganz klar: Die Anhörung der Eltern ist wichtig. Sie müssen schon deshalb angehört werden, weil unsere Richterinnen und Richter gerade im Gespräch am besten feststellen können, wie die tatsächlichen Umstände sind, ob Missverständnisse der Eltern ausgeräumt werden können und ob vielleicht - und das ist für alle Beteiligten immer das Beste - eine einvernehmliche Lösung erreicht werden kann." Effizienz hält die Ministerin bei einem so wichtigen Thema wie dem Sorgerecht nicht für entscheidend. "Es geht mir hier vor allem um das Wohl der betroffenen Kinder! Da verbietet sich ein solches vereinfachtes Verfahren!"

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