Amtsgericht Neu-Ulm
21.08.2012

Anlässlich Münchner Stalking Fall: Justizministerin Beate Merk fordert dringend Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung / "Es wäre ein Skandal, wenn die Ermittlungen hieran scheitern würden!"

Anlässlich der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I gegen einen mutmaßlichen Stalker, der für sein 17 Jahre altes Opfer eine gefälschte Todesanzeige aufgegeben und es mit Anrufen und SMS unter Druck gesetzt haben soll, hat Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk dringend an ihre Forderung zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung erinnert. "Wenn Staatsanwälte sagen, dass ihre Ermittlungen erschwert werden, weil Provider die Verbindungsdaten von SMS und Anrufen seit dem Wegfall der Vorratsdatenspeicherung oft nur noch wenige Tage vorrätig halten, dann zeigt das eines ganz deutlich: Die Forderung nach Vorratsdatenspeicherung ist keine ideologische Verirrung oder politisches Kalkül, sondern eine dringende Notwendigkeit für die Verfolgung schwerer Straftaten! Mit jedem Tag, den wir mit ihrer Wiedereinführung zuwarten, gehen wir das Risiko ein, schwerwiegende Delikte nicht aufklären zu können - was es in vielen Fällen auch erlauben würde, weitere zu verhindern!"

Merk erinnerte daran, dass die vielfach geschürten Ängste gegen die Vorratsdatenspeicherung unberechtigt seien: "Es geht nicht um Inhalte von Gesprächen, sondern darum, wer wann mit wem Verbindung aufgenommen hat. Und es geht nicht um eine Speicherung durch Staatsanwaltschaft und Polizei, sondern durch Telekommunikationsunternehmen. Die Strafverfolger hätten erst dann Zugriff, wenn es um die Aufklärung schwerer Straftaten geht - und auch das nur nach richterlichem Beschluss. In solchen Fällen ist ein Zugriff aber auch dringend notwendig, wie der Fall des gestalkten Mädchens zeigt. Es wäre ein Skandal, wenn die Ermittlungen hieran scheitern würden!"

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