Amtsgericht Neu-Ulm
20.03.2012

Justizministerin Merk warnt vor Stillstand in der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung/"Unabdingbares Mittel im Kampf gegen das Verbrechen!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk warnt davor, sich beim Streit um die Vorratsdatenspeicherung nur noch auf das Zustandekommen und die Deutung der aktuellen Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht zu konzentrieren und dabei den dringenden Bedarf der Strafverfolgungsbehörden aus dem Blick zu verlieren.

"Wir dürfen nicht in ideologischen Schützengräben verharren, sondern sollten schlicht berücksichtigen, was uns unsere Strafverfolger immer wieder sagen und was im Übrigen auch der für die Studie Verantwortliche jüngst wieder bestätigt hat: In bestimmten Fällen haben die Ermittler bei vielen Straftaten wie z. B. der Verbreitung von Kinderpornographie im Internet nur dann eine Chance, den Tätern und möglichen Mittätern, Gleichgesinnten oder Hintermännern auf die Spur zu kommen, wenn sie wissen, wer wann mit wem in Verbindung stand", so Merk. "Wir stehen hier als Sicherheitspolitiker in der Pflicht, den Verfolgungsbehörden im Kampf gegen das Verbrechen die notwendigen Instrumente zur Verfügung zu stellen."

Wenn man dann andererseits sehe, dass die Vorratsdatenspeicherung sich ausschließlich auf die Verbindungsdaten (wer wann wo mit wem - aber nicht was!) und nicht auf die Inhalte beziehe, dass es ausschließlich um die Speicherung durch die Telefongesellschaften gehe und dass die Strafverfolgungsbehörden erst dann Zugriff darauf haben, wenn ein konkreter Tatverdacht bestehe und ein Richter dies anordne - dann gebe es für einen Rechts- und Sicherheitspolitiker eigentlich nur noch ein Mittel der Wahl: "Wir brauchen die Vorratsdatenspeicherung", so Merk.

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