Amtsgericht Neu-Ulm
20.09.2019

Strafbarkeit des "Upskirtings" / Justizminister aus Bayern und Baden-Württemberg drängen im Bundesrat auf neuen Straftatbestand und legen Gesetzesentwurf vor

Bayerns Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich und Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf haben am heutigen Freitag (20. September) im Bundesrat auf das schnelle Schaffen eines Straftatbestands, der das sog. Upskirting unter Strafe stellt, gedrängt. Gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und dem Saarland haben Bayern und Baden-Württemberg der Länderkammer heute dazu einen eigenen Gesetzesentwurf vorgelegt. Eisenreich und Wolf betonten: "Unser Ziel ist es, den strafrechtlichen Schutz des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen schnellstmöglich zu verbessern. Unsere Häuser haben daher zügig einen Gesetzesentwurf erarbeitet."

Die beiden Minister sagten weiter: "Uns war es wichtig, dass wir nicht nur fordern, sondern einen konkreten Regelungsvorschlag vorlegen, der in das Strafgesetzbuch eingefügt werden kann. Inzwischen haben auch andere, zum Beispiel die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, den Regelungsbedarf erkannt und verlautbart, dass bald ein entsprechender Straftatbestand geschaffen werden soll. Jetzt liegt ein Entwurf vor und alle, die eine rasche Lösung wollen, können diese unterstützen."

Der Gesetzentwurf sieht vor, zur strafrechtlichen Erfassung des "Upskirtings" eine eigene Norm in das Strafgesetzbuch im Abschnitt über Sexualstraftaten einzufügen. Wer absichtlich eine Bildaufnahme des Intimbereichs einer anderen Person unbefugt herstellt, indem er unter deren Bekleidung fotografiert oder filmt, soll künftig mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden können. Gleiches soll in Fällen gelten, in denen solche Bildaufnahmen übertragen, gebraucht oder anderen Personen – etwa in Internetforen oder mittels Messengerdiensten – zugänglich gemacht werden.

Bayerns Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "In unserer freien Gesellschaft sollen Frauen und Mädchen keine Angst haben müssen, in der Öffentlichkeit einen Rock zu tragen. Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass das heimliche Fotografieren unter den Rock strafbar ist – egal ob es in der Wohnung oder auf offener Straße stattfindet. Für die Betroffenen sind solche Bildaufnahmen immer verletzend. Besonders verletzend ist es, wenn die Fotos dann auch noch im Internet veröffentlicht werden und damit praktisch kaum mehr aus der Welt zu bekommen sind. Die Schutzlücke im Strafrecht, auf die Bayern schon seit langem hinweist, muss schnellstmöglich geschlossen werden. Unser Vorschlag liegt auf dem Tisch."

Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf: "Unter den Rock zu fotografieren, das ist für mich ein beschämender und verletzender Eingriff in die Intimsphäre der betroffenen Frauen. Wer so etwas tut, verletzt rücksichtslos das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung der Betroffenen. Dass ein solches Verhalten bislang nicht strafbar ist, stellt eine echte Strafbarkeitslücke dar. Andere europäische Länder sind da weiter als wir und daher wird es Zeit, dass wir dies ändern. Für mich war das persönliche Gespräch mit Betroffenen sehr eindrücklich. Sie beschreiben Gefühle der Erniedrigung, der Scham und der Hilflosigkeit, wenn sie die Aufnahmen bemerken oder davon erfahren. Und sie sind wütend, wenn sie erfahren müssen, dass dieses Verhalten nicht strafbar ist und auch sonst keine wirksame Handhabe gegen die Täter besteht."

Zum Hintergrund:

Nach geltendem Recht sind entsprechende Aufnahmen in der Regel nicht strafbar. Etwas Anderes würde nur gelten, wenn sich das Opfer in einer Wohnung aufhält und die unbefugte Bildaufnahme deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzte. Eine Strafbarkeit des sog. "Upskirtings" ist daher nicht gegeben, wenn die Tat (wie wohl in der Regel) außerhalb von besonders geschützten Räumen begangen wird. Eine Online-Petition zweier junger Frauen, die eine Strafbarkeit des "Upskirtings" fordert, wurde bereits von über 89.000 Unterstützern unterschrieben.

Kontakte Justizministerien Bayern – Baden-Württemberg:
 

Ulrike Roider

Pressesprecherin

Telefon: 089 5597-3111

presse@stmj.bayern.de

Robin Schray

Pressesprecher

Telefon: 0711 279-2103

pressestelle@jum.bwl.de

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