Amtsgericht Neu-Ulm
20.09.2019

Bundesrat berät über Ausweitung der Strafbarkeit von Cybergrooming und spricht sich auf Initiative Bayerns für eine gesetzliche Zulassung von Keuschheitsproben aus / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Großer Erfolg für den Schutz von Kindern im Internet"

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ausweitung der Strafbarkeit von sogenanntem Cybergrooming zugestimmt. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich zu diesem Anlass: "Bayern setzt sich schon lange für die Einführung einer Versuchsstrafbarkeit beim Cybergrooming ein. Ich bin froh, dass der Bund diese Gesetzeslücke nun weitestgehend schließen möchte."

Auf Initiative Bayerns befürwortet der Bundesrat zudem die gesetzliche Zulassung sogenannter Keuschheitsproben. Eisenreich hierzu: "Eine Verbesserung des Schutzes von Kindern ist auch im Bereich der Kinderpornografie notwendig. Kinderpornografie wird im Internet vor allem in geschlossenen Gruppen verbreitet und ausgetauscht. Unsere verdeckten Ermittler kommen in diese Gruppen viel zu schwer hinein. Deshalb müssen wir ihnen das nötige Instrumentarium und die entsprechenden Befugnisse an die Hand geben. Weil es verdeckten Ermittlern nicht erlaubt ist, in Tauschbörsen selbst kinderpornografisches Material einzustellen, können sie leicht enttarnt werden. Andere Ermittlungsansätze gibt es aber oft nicht. Folge ist, dass die Täter ungehindert weiter machen können. Deshalb müssen wir die Möglichkeit nutzen, die die ausnahmsweise Zulassung von Keuschheitsproben bietet. Die Ermittler dürfen selbstverständlich kein echtes, sondern nur computergeneriertes Material verwenden. Das ist heutzutage technisch ohne Weiteres machbar."

Eisenreich abschließend: "Bei Kinderpornografie muss man sich klarmachen: Hinter dem Bild oder Video steht oft ein Fall schweren sexuellen Missbrauchs. Der Staat muss deshalb alles dafür tun, um Kinder bestmöglich zu schützen. Der heutige Beschluss war hierfür ein wichtiger Schritt. Jetzt ist der Bundestag gefordert."

Hintergrund:

Kinder sind im Internet neuen Gefahren ausgesetzt. Ein solches Phänomen ist das Cybergrooming, also das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel, sexuellen Kontakt aufzubauen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine Versuchsstrafbarkeit für den Fall vor, in dem der Täter zwar glaubt mit einem Kind zu kommunizieren, tatsächlich aber an einen Erwachsenen (wie etwa einen Polizeibeamten oder einen Elternteil des Kindes) gerät. In diesem Fall handelt es sich objektiv nicht um Kinder, so dass die Tat im Versuchsstadium stecken bleibt. Der Versuch ist gegenwärtig nicht strafbar.

Zu diesem Gesetzentwurf hat Bayern gemeinsam mit Hessen einen Änderungsantrag in den Bundesrat eingebracht. Mit einer Ergänzung soll erreicht werden, dass verdeckte Ermittler im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren im Bereich der Kinderpornografie sog. Keuschheitsproben abgeben dürfen. Bayern und Hessen dringen damit auf die Umsetzung eines Beschlusses der Frühjahrskonferenz der Justizminister 2018 sowie der Empfehlungen der Strafverfolgungspraxis. Der Bundesrat hat den Änderungsantrag angenommen.

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?