Amtsgericht Neu-Ulm
29.09.2021

Neues, hochmodernes Justizzentrum in Schweinfurt / Fassadenarbeiten haben begonnen / Justiz investiert 65 Mio. Euro / Baustellenbesuch in Schweinfurt mit Bauministerin Kerstin Schreyer und Justizminister Georg Eisenreich

Der Rohbau steht, jetzt beginnen die Fassadenarbeiten: In Unterfranken entsteht ein hochmodernes Justizzentrum. Die Justiz investiert 65 Mio. Euro in den Neu- und Umbau in der Schweinfurter Innenstadt.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich und Bauministerin Kerstin Schreyer werden am kommenden
 

Mittwoch, den 6. Oktober 2021, um 11:00 Uhr,
Rüfferstrasse 1, 97421 Schweinfurt


über den Stand der Bauarbeiten informieren. Dabei wird auch Gerald Langer, Bereichsleiter Hochbau des Staatlichen Bauamts anwesend sein.


Die Medien sind zum Pressegespräch herzlich eingeladen. Es wird
vor Ort Gelegenheit zu Filmaufnahmen, Pressefotos und zu Interviews bestehen.

 

Wir bitten Sie, sich beim Pressereferat des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz anzumelden (Tel.: 089/5597-3111, E-Mail: presse@stmj.bayern.de).

Hinweise für Teilnehmende:

  • Einlass kann aufgrund der gebotenen Schutzmaßnahmen nur nach Anmeldung per E-Mail (presse@stmj.bayern.de) erfolgen.

  • Der Zugang ist nur geimpften, genesenen oder getesteten Personen erlaubt. Der Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus (Impfnachweis), einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt (Genesenennachweis), oder des negativen Ergebnisses eines PCR-Tests, der höchstens 48 Stunden zurückliegt, bzw. eines PoC-Antigentests, der höchstens 24 Stunden zurückliegt (Testnachweis), ist bei Einlass in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen.

  • Die Schutz- und Hygieneregeln sind zu beachten. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. Zudem ist eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?