Amtsgericht Neu-Ulm
17.03.2021

Im Freistaat engagiert sich fast jeder Zweite über 14 Jahren ehrenamtlich / Neue Infobroschüre für Vereinsmitglieder und alle, die es werden wollen / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Damit wollen wir für das ehrenamtliche Engagement eine Hilfestellung bieten / Vereine fördern den gesellschaftlichen Zusammenhalt"

Bayern ist das Land der Ehrenamtlichen und der Vereine. Im Freistaat engagiert sich fast jeder Zweite über 14 Jahren ehrenamtlich – z.B. im Rettungsdienst, in der Kirche oder im Sportverein. Ende 2020 gab es 93.044 eingetragene Vereine in Bayern. Justizminister Georg Eisenreich: "Vereine fördern den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Viele leisten wertvolle Dienste für den Einzelnen und unser Gemeinwesen. Doch die Corona-Krise trifft auch viele Vereine hart. Versammlungen werden abgesagt, Theaterproben fallen aus, Sportplätze sind geschlossen."

Die bayerische Staatsregierung hat einen "Pakt für das Ehrenamt" geschlossen. Vergangene Woche fand die digitale Auftaktveranstaltung mit Florian Herrmann, dem Leiter der Staatskanzlei, und Sozialministerin Carolina Trautner statt. Justizminister Eisenreich weist aus diesem Anlass darauf hin, dass das Staatsministerium der Justiz Informationen über die rechtlichen Grundlagen von Vereinen in einer Informationsbroschüre zusammengestellt hat. Eisenreich: "Wir wollen Vereinen und ihren Mitgliedern bei Ihrem ehrenamtlichen Engagement eine Hilfestellung bieten und helfen, Konflikte zu vermeiden bzw. zu lösen." Sie ist kostenlos abrufbar unter

www.justiz.bayern.de/media/pdf/broschueren/der_eingetragene_verein.pdf

Die Corona-Pandemie erschwert auch die Arbeit im Verein. Der Gesetzgeber hat bereits im März vergangenen Jahres Erleichterungen für die Durchführung von Mitgliederversammlungen und die Amtszeit der Vorstände beschlossen. Ende Februar sind weitere Erleichterungen in Kraft getreten, die von der bayerischen Justiz befürwortet wurden. So ist es vorerst bis zum 31. Dezember 2021 ohne besondere Satzungsregelungen möglich, Mitgliederversammlungen eines Vereins online abzuhalten. Auch wird die Verschiebung von Mitgliederversammlungen für bestimmte Fälle ausdrücklich zugelassen, da nicht alle Vereine die Mittel haben, ihre Versammlungen virtuell durchzuführen.

Eisenreich abschließend: "In der Corona-Pandemie wurde mehr als deutlich, wie wichtig die Vereine für Bayern sind. Die Hilfe von Ehrenamtlichen war in vielen Bereichen unverzichtbar. Ich freue mich auf den Tag, an dem ein normales Vereinsleben wieder möglich ist."

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?