Amtsgericht Neu-Ulm
29.03.2022

Strafbare Inhalte auf Schülerhandys / Justiz stellt Präventionskampagne in Augsburg vor / Justizminister Eisenreich: "Wir wollen Schülerinnen und Schüler vor Straftaten und Strafverfahren schützen"

Gewaltvideos, Hakenkreuze und Kinderpornografie: Bayerns Staatsanwälte sind immer häufiger mit strafbaren Inhalten auf Handys konfrontiert.

Justizminister Georg Eisenreich: "Schüler sind sich oft nicht bewusst, wie schnell sie eine strafbare Handlung mit dem Handy begehen können und unterschätzen die Folgen. Deshalb wollen wir sie für das Thema sensibilisieren und einen Beitrag zur Prävention leisten."

Minister Eisenreich wird am

Donnerstag, den 31. März 2022, um 12.00 Uhr,
im Strafjustizzentrum Augsburg, Sitzungssaal 101 (Schwurgerichtssaal),
Gögginger Str. 101, 86199 Augsburg,

mit dem Präsidenten des Amtsgerichts Augsburg, Dr. Franz Gürtler, die gemeinsam mit dem Kultusministerium entwickelte Präventionskampagne vorstellen. Dabei wird auch das Video "Mach dein Handy nicht zur Waffe" gezeigt, das im Mittelpunkt der Kampagne steht. Es wurde in Zusammenarbeit mit dem bekannten Influencer Falco Punch entwickelt. Nach einem Vortrag der Richterin am Amtsgericht Rose Oelbermann wird die Diskussion mit Schülerinnen und Schülern einer neunten Klasse der Friedrich-Ebert-Mittelschule eröffnet.

Die Medien sind zum Pressegespräch
herzlich eingeladen.

Wir bitten Sie, sich beim Pressereferat des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz anzumelden (Tel.: 089/5597-3111, E-Mail: presse@stmj.bayern.de).

Es wird vor Ort Gelegenheit zu Filmaufnahmen, Pressefotos und zu
Interviews bestehen.

Hinweise für Teilnehmende vor Ort:
Einlass kann aufgrund der gebotenen Schutz- und Hygieneregeln nur nach Anmeldung per E-Mail (presse@stmj.bayern.de) erfolgen.

  • Auf die Einhaltung der gebotenen Schutz- und Hygieneregeln wird geachtet. Das Tragen einer FFP2-Maske ist für den Zutritt zur Pressekonferenz zwingend erforderlich.

  • Der Zugang ist nur geimpften oder genesenen Personen erlaubt (2G).

  • Der Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus (Impfnachweis) oder einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens drei Monate zurückliegt (Genesenennachweis), ist bei Einlass in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen.

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?