Amtsgericht Neu-Ulm
21.04.2022

Vorsicht vor digitalem Heiratsschwindel und Schockanrufen / Betrugsmethoden zum Nachteil älterer Menschen / Bayerische Justiz setzt sich für den strafrechtlichen Schutz von Seniorinnen und Senioren ein

Am Telefon, im Internet oder in der Wohnung: Kriminelle entwickeln immer neue Betrugsmethoden, um ihren Opfern Geld und Wertgegenstände abzunehmen. Dabei haben sie häufig das Vermögen von älteren Menschen im Visier. Die bayerische Justiz verfolgt Täter konsequent – und setzt sich in Berlin für Verbesserungen für den strafrechtlichen Schutz älterer Menschen ein.

Der Vorsitzende der 93. Justizministerkonferenz und bayerische Justizminister Georg Eisenreich wird am

Donnerstag, den 28. April 2022, um 10.30 Uhr,
bei der Staatsanwaltschaft München I, Raum C 10 (EG),
Linprunstrasse 25
, 80335 München,

mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt Hans Kornprobst über die Betrugsmethoden und die Maßnahmen der bayerischen Justiz informieren. Die Staatsanwältin als Gruppenleiterin Juliane Grotz und Staatsanwalt Dr. Felix Prokop werden im Anschluss aktuelle Fälle vorstellen.

Die Medien sind zum Pressegespräch
herzlich eingeladen.

Wir bitten Sie, sich beim Pressereferat des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz anzumelden (Tel.: 089/5597-3111, E-Mail: presse@stmj.bayern.de).

Es wird vor Ort Gelegenheit zu Filmaufnahmen, Pressefotos und zu
 Interviews bestehen.

Hinweise für Teilnehmende vor Ort:

Einlass kann aufgrund der gebotenen Schutz- und Hygieneregeln nur nach Anmeldung per E-Mail (presse@stmj.bayern.de) erfolgen.

  • Auf die Einhaltung der gebotenen Schutz- und Hygieneregeln wird geachtet. Das Tragen einer FFP2-Maske ist für den Zutritt zur Pressekonferenz zwingend erforderlich.

  • Der Zugang ist nur geimpften, genesenen oder getesteten Personen erlaubt. Der Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus (Impfnachweis), einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens drei Monate zurückliegt (Genesenennachweis), oder des negativen Ergebnisses eines PCR-Tests, der höchstens 48 Stunden zurückliegt, bzw. eines PoC-Antigentests, der höchstens 24 Stunden zurückliegt (Testnachweis), ist bei Einlass in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen.

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?