Amtsgericht Neu-Ulm
17.03.2023

Ausbau der Videoverhandlungen an Zivilgerichten / Bundesjustizminister legt Referentenentwurf vor / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Wenn sich die Reform in der Praxis bewähren soll, besteht Nachbesserungsbedarf."

Das Bundesjustizministerium plant den Ausbau der Videokonferenztechnik an den Zivilgerichten. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich zum vorliegenden Referentenentwurf: "Videoverhandlungen im Zivilverfahren sind bereits durch das geltende Recht möglich und gehören in Bayern längst zum Gerichtsalltag. Ich begrüße eine Erweiterung der Möglichkeiten. U. a. sollen Gerichte künftig digitales Verhandeln anordnen können – und nicht wie bislang nur gestatten. Auch virtuelle Rechtsantragsstellen sind geplant. Bayern setzt sich seit Jahren für eine bürgerfreundliche, moderne Justiz mit vielfältigen digitalen Zugängen ein. Die Vorschläge aus Berlin gehen in die richtige Richtung. Wenn sich die Reform in der Praxis bewähren soll, besteht allerdings Nachbesserungsbedarf."

Ungeklärte Kostenfrage: Neben der bereits zulässigen Tonaufzeichnung sieht die Neuregelung auch die Möglichkeit einer Bild-Ton-Aufzeichnung der mündlichen Verhandlung und der Beweisaufnahme und eine anschließende Verschriftlichung vor. Eisenreich: "Die dadurch entstehenden Personal- und Sachkosten übersteigen in ganz erheblichem Umfang die Schätzungen des Referentenentwurfs. Wir rechnen mit Zusatzkosten von rund 30 Millionen Euro einmalig und fortlaufenden Kosten von etwa vier Millionen Euro pro Jahr."

Eisenreich: "Allein im Jahr 2022 wurden bayernweit mehr als 12.000 Videoverhandlungen durchgeführt. Die Bereitschaft der bayerischen Justiz, sich auf die neuen technischen Hilfsmittel einzulassen, ist groß." Seit Juli 2021 haben alle 99 bayerischen Gerichte Zugang zu einer Videokonferenzanlage. Insgesamt wurden 151 Anlagen für die Gerichte und 21 Anlagen für die Staatsanwaltschaften beschafft (Stand: 14. März 2023).

Justizminister Eisenreich: "Die Digitalisierung bedeutet einen großen personellen und finanziellen Kraftakt. Ein Teil der ständig wachsenden Aufgaben entsteht durch die Gesetzgebung des Bundes. Deshalb muss sich der Bund auch angemessen an den Kosten beteiligen. Schon das bisherige Angebot des Bundesjustizministers an die Länder für einen neuen Digitalpakt war in jeder Hinsicht unzureichend. Jetzt möchte er erneut ein Projekt mit erheblichen Mehrkosten für die Länder auf den Weg bringen, ohne sich angemessen an den Kosten zu beteiligen."

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