
DACH gegen Hass / Großkundgebung auf dem Münchner Königsplatz / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Wir stehen fest an der Seite der jüdischen Bürgerinnen und Bürger und kämpfen entschlossen gegen Antisemitismus"
Ein breites Bündnis aus Zivilgesellschaft, Kirche und Politik hat gestern (5. Oktober) auf dem Münchner Königsplatz gegen Antisemitismus demonstriert. Motto: "DACH gegen Hass. Nur gemeinsam sind wir stark". Die Schirmherrschaft für die Veranstaltung haben die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern Dr. h.c. mult. Charlotte Knobloch und der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder übernommen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich zu diesem Anlass: "Morgen ist der zweite Jahrestag des Terror-Angriffs der Hamas auf Israel. Seitdem erleben wir in Deutschland und der Welt die schlimmste Welle von Antisemitismus nach Ende des Zweiten Weltkriegs. Es ist unsere Verantwortung, dass sich Jüdinnen und Juden in Bayern sicher fühlen können. Deshalb ist der Kampf gegen Antisemitismus eine Daueraufgabe, der wir uns Tag für Tag stellen."
Das von dem Münchner Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Guy Katz initiierte Bündnis "DACH gegen Hass" fordert mit einem Fünf-Punkte-Plan die Umsetzung konkreter Maßnahmen gegen Antisemitismus in Europa. Dazu gehört das in Bayern bereits umgesetzte Modell der Antisemitismusbeauftragten. Minister Eisenreich: "Es ist unser Auftrag, unsere Demokratie Tag für Tag zu schützen. Wir stehen fest an der Seite der jüdischen Bürgerinnen und Bürger und kämpfen entschlossen gegen Antisemitismus. Antisemitismus darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben."
Hintergrund:
Die bayerische Justiz geht mit einem Bündel an Maßnahmen gegen antisemitisch motivierte Straftaten vor – und hat frühzeitig schlagkräftige Ermittlungsstrukturen geschaffen.
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2018 wurden jeweils Antisemitismus-Beauftragte bei den drei Generalstaatsanwaltschaften München, Nürnberg und Bamberg eingesetzt. Ende des Jahres 2021 wurden bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften Ansprechpartner Antisemitismus etabliert.
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Zentraler Antisemitismus-Beauftragter: Seit Oktober 2021 hat die bayerische Justiz neben den drei regionalen Antisemitismus-Beauftragten in München, Nürnberg und Bamberg einen Zentralen Antisemitismus-Beauftragten mit Oberstaatsanwalt Andreas Franck, der bei der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelt ist.
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Im Januar 2020 wurde Deutschlands erster Hate-Speech-Beauftragter vom bayerischen Justizminister bei der ZET zentral für ganz Bayern bestellt. Parallel dazu wurden Sonderdezernate für die Bekämpfung von Hate Speech bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften eingerichtet.
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Gemeinsam mit der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Bayern (RIAS Bayern) wurde zum Schutz der Jüdinnen und Juden in Bayern 2021 ein Online-Meldeverfahren für antisemitisch motivierte Straftaten eingerichtet.
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Damit antisemitische Motive nicht im Dunkeln bleiben, haben die drei Antisemitismus-Beauftragten der Generalstaatsanwaltschaften bereits 2020 einen Leitfaden für Staatsanwälte entwickelt. Mit dem auch international beachteten Leitfaden können antisemitische Motive leichter entschlüsselt werden (z. B. anhand von Nazi-Jahrestagen oder Codes).
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Bayern hat als erstes Bundesland in Deutschland die Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) angenommen.
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Bayern hat im Jahr 2019 eine Bundesratsinitiative gestartet mit dem Ziel, dass eine judenfeindliche Motivation im Gesetz ausdrücklich als strafschärfendes Tatmerkmal genannt wird. Die Bundesregierung hat den Vorschlag aus dem Freistaat im Jahr 2020 aufgegriffen (§ 46 Absatz 2 Strafgesetzbuch).
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Bayern hat sich seit der Entkriminalisierung der sogenannten "Sympathiewerbung" im Jahr 2002 auf Bundesebene wiederholt für eine entsprechende Änderung eingesetzt, u. a. durch Anträge im Bundesrat und Schreiben an den ehemaligen Bundesjustizminister. Bayern fordert eine Reform der Strafvorschrift "Bildung terroristischer Vereinigungen" in § 129a Strafgesetzbuch (StGB). Bis zum Jahr 2002 war die Werbung für terroristische Vereinigungen ohne Einschränkungen strafbar. Bayern fordert ein erneutes Verbot der Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen.
Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".
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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?