Amtsgericht Neu-Ulm
27.06.2025

Mietpreisbremse in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt / Bundestag beschließt Verlängerung der Mietpreisbremse / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Menschen mit normalen Einkommen müssen sich das Leben in Ballungsräumen leisten können."

Der Bundestag hat gestern (26.06.) die Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Menschen mit normalen Einkommen, Senioren und Familien müssen sich das Leben in Ballungsräumen leisten können. Die Mietpreisbremse ist dafür ein wichtiges Mittel."

Die Mietpreisbremse sieht vor, dass bei Neuvermietungen von Bestandswohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Der Minister: "Wohnungsmangel und Mietpreisanstieg sind große Herausforderungen unserer Zeit. Einfache Lösungen gibt es hier nicht. Notwendig ist ein Bündel an Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen in verschiedenen Bereichen. Vor allem muss mehr preiswerter Wohnraum geschaffen werden. Aber auch gesetzliche Regelungen im Mietrecht wie die Mietpreisbremse leisten einen wichtigen Beitrag."

Ein weiterer wichtiger Baustein aus der Sicht Bayerns ist die Bekämpfung von Mietwucher. Die Hürden im Wirtschaftsstrafgesetz sollen abgesenkt und der Bußgeldrahmen deutlich erhöht werden. Der Bundesrat hat zuletzt im Februar 2022 einen entsprechenden Gesetzentwurf Bayerns sowie der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen beim Deutschen Bundestag eingebracht. Eisenreich: "Ein besserer Schutz vor wucherischen Mietpreisen ist dringend notwendig. Die große Mehrheit der Vermieter handelt verantwortungsvoll. Aber schwarze Schafe unter den Vermietern verdienen keinen Schutz."

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