Informationen zu aktuellen IuK-Projekten
Projekt "Entwicklung eines bundeseinheitlichen Datenbankgrundbuchs"
Das Projekt "Entwicklung eines bundeseinheitlichen Datenbankgrundbuchs" hat die Realisierung eines bundeseinheitlichen Softwaresystems zur Speicherung und Bearbeitung von maschinell geführten Grundbüchern in voll strukturierter Form zum Ziel. Mit dem IT-Projekt sollen folgende Ziele verwirklicht werden:
1. effiziente Grundbuchführung,
2. wesentliche Verbesserung bei der Nutzung verwaltungsbereichsübergreifender Datenbestände,
3. Schaffung der Voraussetzungen für eine elektronische Kommunikation mit Kommunikationspartnern (elektronischer Rechtsverkehr),
4. verbesserte Recherchemöglichkeiten im Grundbuchbestand (z.B. aktueller Auszug),
5. effektive Bearbeitung unter Einbindung der Möglichkeiten eines elektronischen Rechtsverkehrs und
6. Anbindung an eine elektronische Aktenführung sowie Basisverfahren der Justiz und andere Standardkomponenten.
Mit der Umsetzung dieser Ziele werden eine verbesserte Funktionalität, eine Steigerung des Bürgerservices, eine optimierte Zusammenarbeit mit anderen Verwaltungen sowie eine Effizienzsteigerung bei der Bearbeitung der Grundbuchvorgänge erwartet.
Projekt Telearbeitsplätze in der Justiz
Ein Großteil der Arbeitsplätze in der bayerischen Justiz ist mit Laptops ausgestattet. Diese ermöglichen auch von zu Hause aus einen sicheren Zugang ins Justiznetz und damit ein mobiles Arbeiten. Daneben werden unter bestimmten Voraussetzungen sogenannte Telearbeitsplätze mit einer vollständigen Arbeitsplatzausstattung in der Wohnung der Bediensteten eingerichtet.
Durch die flexiblen Homeoffice-Möglichkeiten und die Telearbeitsplätze ist bei der Justiz mobiles Arbeiten niederschwellig möglich. Dadurch wird ein großer Beitrag zur Familienförderung bzw. zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet.
Zwei-Säulen-Konzept bei Videoverhandlungen- und konferenzen
Seit Beginn der Corona-Pandemie hat die Möglichkeit per Video zu verhandeln und Besprechungen online durchzuführen, massiv an Bedeutung gewonnen.
Die bayerische Justiz hat hierzu ein zwei-Säulen-Konzept erarbeitet.
Die Anforderungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sowohl über Videokonferenzanlagen als auch über eine Kollaborations-Software gedeckt.
Videokonferenzanlagen:
Derzeit hat jedes Gericht Zugang zu mindestens einer Videokonferenzanlage am jeweiligen Standort. Die Ausstattung wird im Laufe stetig erweitert.
Über diese, zumeist mobilen Geräte, können Videoverhandlungen- und konferenzen durchgeführt werden. Hierbei kommt überwiegend das Videokonferenz Vermittlungssystem (VidKVS) des IT-Dienstleistungszentrums des Freistaats Bayern (IT-DLZ) zum Einsatz.
Kollaborations-Software:
An allen Arbeitsplätzen der bayerischen Justiz ist eine Kollaborations-Software eingerichtet, über die auch Videoverhandlungen- und konferenzen durchgeführt werden können.
Videoverhandlungen werden dabei überwiegend mit dem dienstlichen Laptop durchgeführt. Daneben wird die Ausstattung der Sitzungssäle der Gerichte mit lizensierter Hardware erweitert, um die Durchführung von sogenannten Hybridverhandlungen zu vereinfachen.
Zudem werden mit der Software sehr viele Besprechungen als Videokonferenz durchgeführt.
Hierdurch wird der Austausch wesentlich erleichtert, da eine Anwesenheit im Büro nicht mehr erforderlich ist und Besprechungen flexibel und spontan gestartet werden können, ohne Räumlichkeiten zu benötigen.
Ein Großteil der Arbeitsplätze in der bayerischen Justiz ist mit Laptops ausgestattet. Diese ermöglichen auch von zu Hause aus einen sicheren Zugang ins Justiznetz und damit ein mobiles Arbeiten. Daneben werden unter bestimmten Voraussetzungen sogenannte Telearbeitsplätze mit einer vollständigen Arbeitsplatzausstattung in der Wohnung der Bediensteten eingerichtet.
Durch die flexiblen Homeoffice-Möglichkeiten und die Telearbeitsplätze ist bei der Justiz mobiles Arbeiten niederschwellig möglich. Dadurch wird ein großer Beitrag zur Familienförderung bzw. zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet.
Forschungsprojekt „Reallabor Basisdokument“
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und das Niedersächsische Justizministerium haben gemeinsam mit der Universität Regensburg an vier Landgerichten in Bayern und Niedersachsen den digitalen Parteivortrag im Basisdokument erprobt.
Den Abschlussbericht finden Sie hier.
Weitere Informationen über das Projekt sowie die entwickelte Anwendung sind unter www.parteivortrag.de abrufbar.
Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".
Weitere Infos finden Sie hier
Wichtige Gesetze auf einen Blick
... dass die Justizministerkonferenz eine ständige Einrichtung ist, die die Justizpolitik der Bundesländer koordiniert? Es gibt jedes Jahr eine Frühjahrs- und eine Herbstkonferenz.