Amtsgericht Neu-Ulm
06.06.2014

Reform des Rechts der strafrechtlichen Unterbringung - Bausback präsentiert neuen bayerischen Gesetzentwurf

Das Recht der strafrechtlichen Unterbringung nach § 63 des Strafgesetzbuches ist reformbedürftig. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat dies gleich nach seinem Amtsantritt ganz oben auf seine rechtspolitische Agenda gesetzt. Als CSU-Vertreter bei den Koalitionsverhandlungen im Bund hatte er maßgeblichen Anteil daran, dass Union und SPD im Koalitionsvertrag eine Reform der strafrechtlichen Unterbringung vereinbart haben. Um das Thema weiter zu forcieren und die Diskussion voran zu bringen, hat er nun seine Reformvorstellungen in einen Diskussionsentwurf eines "Gesetzes zur Reform des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 Strafgesetzbuch" gegossen. Diesen Entwurf wird er am kommenden

Mittwoch, 11. Juni 2014, 11.00 Uhr,

im Justizpalast München, Raum 366 / 3. Stock,

Prielmayerstraße 7, 80335 München,

im Rahmen einer Pressekonferenz vorstellen.

Zu dieser Pressekonferenz laden wir Sie herzlich ein.

Es wird Gelegenheit zu Film- und Fotoaufnahmen

sowie zu Interviews geben.

Wir bitten Sie, sich beim Pressereferat des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz (Tel.: 089/5597-3111, E-Mail: presse@stmj.bayern.de) anzumelden.

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?