Stoffpläne für den Vorbereitungsdienst der Rechtsreferendare
Die nachstehend abrufbaren Stoffpläne haben nicht das Ziel, den Katalog der Prüfungsfächer erschöpfend zu umschreiben oder verbindlich auszulegen.
Der Prüfungsstoff der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ergibt sich ausschließlich aus den Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO).
(JAPO) [intern]
Die Stoffpläne sollen Leitlinie und Orientierungshilfe für Rechtsreferendare und Arbeitsgemeinschaftsleiter sein. Die Arbeitsgemeinschaftleiter sind nicht verpflichtet, die in den Stoffplänen umschriebenen Themen erschöpfend zu behandeln. Ihnen bleibt es unbenommen, die Schwerpunkte anders zu setzen.
Abrufbare Stoffpläne:
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Arbeitsgemeinschaft 1 (Zivilrecht)
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Arbeitsgemeinschaft 1 (Strafrecht)
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Arbeitsgemeinschaften 2 und 3 b (Öffentliches Recht)
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Arbeitsgemeinschaft 3 a und Einführungslehrgang zur Rechtsanwaltschaftsstation
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Arbeitsgemeinschaft 4.1 "Justiz"
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Arbeitsgemeinschaft 4.2 "Verwaltung"
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Arbeitsgemeinschaft 4.3 "Anwaltschaft"
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Arbeitsgemeinschaft 4.4 "Wirtschaft"
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Arbeitsgemeinschaft 4.5. "Arbeits- und Sozialrecht", Teilstoffplan "Arbeitsrecht"
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Arbeitsgemeinschaft 4.5. "Arbeits- und Sozialrecht", Teilstoffplan "Sozialrecht"
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Arbeitsgemeinschaft 4.6 Teilstoffplan "Internationales Privatrecht, Internationales Zivilprozessrecht und Einheitliches Kaufrecht"
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Arbeitsgemeinschaft 4.6 Teilstoffplan "Europarecht"
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Arbeitsgemeinschaft 4.7 Steuerrecht
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Stoffplan für den Kompaktkurs "Rechtsgestaltung"
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Stoffplan "Lehrgang über Arbeitsrecht" (§ 50 Abs. 1 JAPO)
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