Fachspezifische Fremdsprachenausbildung für Rechtsreferendare
Fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse haben in der heutigen Zeit, die mehr denn je von einer ständig weiter voranschreitenden Globalisierung und einer damit einhergehenden weltweiten Verflechtung der Wirtschaft geprägt ist, zunehmende Bedeutung. Insbesondere für Tätigkeiten in Wirtschaft oder Anwaltschaft wird die Beherrschung mindestens einer Fremdsprache nahezu ausnahmslos vorausgesetzt.
Alle Juristischen Fakultäten in Bayern bieten - in unterschiedlichem Umfang - Vorlesungen oder Kurse in fachspezifischen Fremdsprachen an, die oftmals auch Rechtsreferendaren offen stehen; die zu entrichtenden Gasthörer- bzw. Teilnehmergebühren werden von den Oberlandesgerichten übernommen.
Nähere Auskünfte erteilen die Dekanate und die
Referendargeschäftsstellen der Oberlandesgerichte. [intern]
Weiterführende Informationen:
- Oberlandesgericht München [extern]
- Oberlandesgericht Nürnberg [extern]
- Oberlandesgericht Bamberg [extern]
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