Ehrenamt in der Bewährungshilfe Bayern

Ehrenamt in der Bewährungshilfe

Was ist Bewährungshilfe?

Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer stehen den ihnen unterstellten Verurteilten helfend und betreuend zur Seite. Sie überwachen im Einvernehmen mit den zuständigen Gerichten die Erfüllung der Auflagen und Weisungen und berichten über die Lebensführung ihrer Probanden in Zeitabständen die das Gericht bestimmt. Primäres Ziel der Bewährungshilfe ist die Verhinderung von Straftaten. Dazu soll das eigenverantwortliche Handeln der Probanden gefördert sowie ihre persönliche Lebenslage verbessert und stabilisiert werden.

In diese Aufgaben können auch geeignete ehrenamtliche Personen eingebunden werden.

Ehrenamt in der Bewährungshilfe

Ehrenamtliche Personen können – angeleitet durch hauptamtliche Bewährungshelferinnen/Bewährungshelfer – in lebenspraktischen Bereichen eine wichtige Hilfestellung für die Wiedereingliederung der Probanden leisten und dabei auch die hauptamtlichen Bewährungshelfer unterstützen. Daneben kommt ihnen eine Vermittlerfunktion zwischen den Probanden/innen und der Gesellschaft zu.

Vorbereitung und Weiterbildung für die Ehrenamtlichen

Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auf unterschiedliche Weise unterstützt:

  • Vor dem ersten Einsatz: Informationen durch die Bewährungshilfe vor Ort.
  • Im ersten Jahr der Tätigkeit: Einführungsseminar über rechtliche Bedingungen, die eigene Rolle und mögliche Aufgabenstellungen.
  • Ein Ansprechpartner in der Diensstelle steht immer für Fragen zur Verfügung.
  • Monatlich: Treffen in den Dienststellen, bei denen die Fälle besprochen und Handlungsmöglichkeiten diskutiert werden.
  • Zusätzlich: regionales Fortbildungsangebot der Bewährungshilfe.
  • Einmal jährlich: mehrtägiges Fortbildungsseminar.

Fallbeispiel

Das folgende Fallbeispiel wurde von einem ehrenamtlichen Mitarbeiter erstellt. Es beschreibt die Vielfältigkeit der Zusammenarbeit, die sich durch die Vorgeschichte und die aktuelle Lebenssituation des Probanden ergibt.

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Stiftung Opferhilfe

Am 22.10.2012 startete die Stiftung Opferhilfe Bayern. Diese Stiftung soll den Opfern von Straftaten und deren Angehörigen künftig schnell und unbürokratisch helfen.


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

... dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit Sitz in München als oberstes Verfassungsorgan der Bayerischen Staatsregierung und dem Bayerischen Landtag gleichgeordnet ist und nicht dem Justizressort untersteht?

Evaluation des Rechts- und Justizstandorts Bayern

Die bayerische Justiz nimmt bundesweit eine Spitzenposition ein. Das belegen nicht nur die verschiedenen Statistiken. Die Ergebnisse einer objektiven und repräsentativen Bewertung durch Bürger, Unternehmen und Rechtsanwälte belegen: Die Justiz in Bayern genießt das für ihre Arbeit unverzichtbare Vertrauen der Menschen und den Rückhalt in der Bevölkerung. Von den Bürgern in Bayern sind 70% mit der Justiz zufrieden.