Justiz ist für die Menschen da - Recht Sicherheit Vertrauen

Justizvollzugsanstalt Neuburg-Herrenwörth


Anschrift:
Sudetenlandstraße 200
86633 Neuburg a. d. Donau

Telefon:
(08431) 596-0
Telefax: (08431) 596-222

E-Mail:
poststelle.nh<at>jv.bayern.de


Datenschutzbeauftragte/-r:
datenschutz.nh<at>jv.bayern.de

Bankverbindung für Einzahlungen an Gefangene

Überweisungen können auf das Konto der Landesjustizkasse Bamberg vorgenommen werden.

BayernLB
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
BIC: BYLADEMMXXX

Auf dem Überweisungsformular ist bei Verwendungszweck anzugeben:

  • Name und Geburtsdatum des Empfängers
  • 7036 09021-3
  • Verwendungszweck der Einzahlung
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Besuchsinformationen

Besuch ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich! Die Anmeldung kann täglich, jedoch spätestens einen Tag vor dem beabsichtigten Besuch, in der Zeit von 18.00 bis 21.00 Uhr unter der Telefonnummer 08431 596-0 erfolgen.

Der Besucher hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Besuchstag. Nach Möglichkeit wird aber bei freier Kapazität auf Wünsche eingegangen.

Ein Besuch ist nur mit Zustimmung des Inhaftierten möglich. Daher müssen alle Besucher vor dem Besuch auf Veranlassung der Inhaftierten in die Besucherliste eingetragen sein. Besucher unter 18 Jahren sind verpflichtet, eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten, sowie eine Ausweiskopie selbiger vorzulegen.

Bei der telefonischen Besuchsvoranmeldung werden folgende Daten benötigt:

·         seinen Namen,

·         den Namen des Gefangenen,

·         das Geburtsdatum des Gefangenen

Aus organisatorischen Gründen ist es erforderlich, 20 Minuten vor Beginn der Besuchszeit anwesend zu sein.

Alkoholisierte und unter Drogen stehende Personen werden nicht eingelassen.

Der Gefangene darf dreimal monatlich Besuch empfangen, davon aber nur einen am Samstag. Im Falle eines Schulbesuchs sollte der Besuch möglichst außerhalb der Unterrichtszeiten stattfinden. Besuchstag und Besuchszeit sollten daher mit dem Insassen sorgfältig abgestimmt werde.

Für Untersuchungsgefangene regelt grundsätzlich das Gericht, wer zum Besuch zugelassen wird und in welchem Umfang der Besuch stattfinden kann (Sprechschein).

Zum Besuch werden jeweils bis zu 3 Personen zugelassen, Kinder jeden Alters zählen als eine Person. Alle Besucher müssen auf Veranlassung der Inhaftierten in die Besucherliste eingetragen sein.

Es wird gebeten, auf Kleidung mit metallischen Gegenständen (z.B. Bügel-BH, Nietengürtel usw.) und Schmuck zu verzichten, um einen schnelleren Einlass zu gewähren. Gegenstände dürfen beim Besuch grundsätzlich nicht übergeben werden.

Alle Besucher müssen sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Andernfalls erfolgt kein Einlass.

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Besuchszeiten
Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis
Montag bis Donnerstag
08:00 Uhr
09:30 Uhr
10:00 Uhr
11:00 Uhr
12:30 Uhr 14:00 Uhr
14:30 Uhr 15:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr 09:30 Uhr
10:00 Uhr 11:00 Uhr
Samstag 08:30 Uhr
09:30 Uhr
10:00 Uhr
11:00 Uhr
12:30 Uhr
13:30 Uhr
14:15 Uhr
15:15 Uhr

An Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich kein Besuch möglich.

Kurzübersicht

Die Kurzübersicht der Anstalt kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Kurzübersicht JVA Neuburg-Herrenwörth

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Hinweise zum Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Justizvollzugsanstalt Neuburg-Herrenwörth können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerber/innen durch die Justizvollzugsanstalt Neuburg-Herrenwörth können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt Bewerber/innen

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden der Arbeitsbetriebe der Justizvollzugsanstalt Neuburg-Herrenwörth können Sie folgendem Merkblatt entnehmen:
Merkblatt Datenschutz für Kunden

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Lieferanten der Arbeitsbetriebe der Justizvollzugsanstalt Neuburg-Herrenwörth können Sie folgendem Merkblatt entnehmen:
Merkblatt Datenschutz für Lieferanten

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Drehgenehmigungen

Zuständiger Ansprechpartner für Drehgenehmigungen ist die Behördenleitung, erreichbar über die oben genannten Kontaktdaten.

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