Justizvollzugsanstalt Schweinfurt
 
				
	
Anschrift:
Hadergasse 29
97421 Schweinfurt
Telefon: (09721) 47670-0
Telefax: (09721) 47670-19
         E-Mail:
poststelle.sw<at>jv.bayern.de
Datenschutzbeauftragte/-r:
datenschutz.sw<at>jv.bayern.de
- 
	Überweisungen können auf das Konto der Landesjustizkasse Bamberg vorgenommen werden. 
 BayernLB
 IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
 BIC: BYLADEMMXXXAuf dem Überweisungsformular ist bei Verwendungszweck anzugeben: - Name und Geburtsdatum des Empfängers
- Bst. 7036090133
- Verwendungszweck der Einzahlung
 
- 
	ACHTUNG! Zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus werden Besucher ab 08.06.2020 zu Symptomen, dem Aufenthalt in Risikogebieten und Kontakt zu Infizierten befragt. Vor dem Betreten der Anstalt wird mittels eines kontaktlosen Fiebermessgeräts die Körpertemperatur bestimmt. Personen, bei denen die Messung einen Wert von über 37,5 Grad Celsius ergibt, wird der Zugang zur Justizvollzugsanstalt Schweinfurt grundsätzlich untersagt. Es ist mit längeren Wartezeiten aufgrund der geänderten Modalitäten zu rechnen. Besuche finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Zum Besuch kann jeweils nur eine Person zugelassen werden. Ein zugelassener Besucher darf ein Kind unter 14 Jahren mitbringen, dies sollte aber bereits bei der Anmeldung mitgeteilt werden. Alle Besucher haben grundsätzlich während des gesamten Aufenthaltes in der Justizvollzugsanstalt Schweinfurt eine Mund-Nasen-Maske zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Kinder unter 6 Jahren. Eigene Mund-Nasen-Masken sollten mitgebracht werden, ein Tuch bzw. Schal genügt nicht. Alle Besuche finden hinter einer Trennscheibenvorrichtung statt. Die Übergabe von Getränken und Speisen ist nicht zulässig. Die gesetzlich geregelte Besuchsdauer beträgt 1 Stunde monatlich für Strafgefangene und 2 Stunden im Monat für Untersuchungsgefangene in den ersten drei Monaten der Haft, danach 1 Stunde. Ein über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehender Besuch ist aktuell aus Kapazitätsgründen nicht möglich. Die Voranmeldung ist unter der Telefon-Nr. 09721 / 47670-0 zu folgenden Zeiten möglich: Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis Montag bis Freitag 17:00 Uhr 20:00 Uhr Hinweise: Die Besucher müssen von dem Gefangenen auf der Besucherliste eingetragen sein. Es können nur Besuchstermine für max. 3 Wochen (im Voraus) und frühestens für den nächsten Tag beantragt werden. Bei Untersuchungsgefangenen ist ein Sprechschein vom zuständigen Gericht erforderlich. An gesetzlichen Feiertagen findet kein Parteiverkehr statt. nach oben
- 
	Besuche nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung. Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis Montag bis Donnerstag 
 13:00 Uhr 
 16:00 Uhr 
 
 Zusätzlich für Strafgefangene:Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis 1. Samstag im Monat 
 13:00 Uhr 
 16:00 Uhr 
 Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr 12:00 Uhr An Feiertagen findet kein Besuch statt. 
- 
	Die Kurzübersicht der Anstalt kann unter dem folgenden Link abgerufen werden: nach oben
 Kurzübersicht JVA Schweinfurt
- 
	Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Justizvollzugsanstalt Schweinfurt können unter dem folgenden Link abgerufen werden: 
 Informationsblatt Datenschutz
 Hier finden Sie ergänzende Hinweise zur Videoüberwachung:
 Informationsblatt Videoüberwachung
 nach oben
- 
	Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerber/innen durch die Justizvollzugsanstalt Schweinfurt können unter dem folgenden Link abgerufen werden: nach oben
 Informationsblatt Bewerber/innen
- 
	Allgemeine Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie folgendem Informationsblatt entnehmen: nach oben
 Informationsblatt Datenschutz für Kunden
- 
	Allgemeine Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie folgendem Informationsblatt entnehmen: nach oben
 Informationsblatt Datenschutz für Lieferanten
- 
	Zuständiger Ansprechpartner für Drehgenehmigungen ist die Behördenleitung, erreichbar über die oben genannten Kontaktdaten. nach oben
- 
	Beauftragungen der Justizvollzugsanstalt Schweinfurt im Sinne von Art. 25 Abs. 1 Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA) erfolgen gemäß der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO), den Anforderungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Maßgebend sind danach insbesondere die Eignung des Mediendiensteanbieters oder des Anbieters der Online-Plattform, um die regional und/oder thematisch gewünschte Zielgruppe zu erreichen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die übrigen nach dem Vergaberecht zu beachtenden Vergabekriterien. nach oben
