Justiz ist für die Menschen da - Recht Sicherheit Vertrauen

Justizvollzugsanstalt Weiden i. d. OPf.

Luftbild Jva Weiden

Anschrift:
Almesbacher Weg 2
92637 Weiden i. d. OPf.

Telefon: (0961) 38821-0
Telefax: (0961) 38821-180

E-Mail:
poststelle.wen<at>jv.bayern.de

Datenschutzbeauftragte/-r:
datenschutz.wen<at>jv.bayern.de

Einzahlungen an Gefangene

Geldeinzahlungen für Gefangene:
Einzahlungen müssen ausschließlich bargeldlos auf das Konto der Justizvollzugsanstalt Weiden i. d. OPf. erfolgen.

Empfänger: Landesjustizkasse Bamberg
IBAN:          DE34 7005 0000 0000 0249 19
BIC/Swift:   BYLADEMM

Auf dem Überweisungsformular ist als Verwendungszweck anzugeben:

  • Name und Vorname des Gefangenen
  • Geburtsdatum
  • Bst. 7036 09018-8
  • Zweck der Einzahlung (SG1, SG2, ZEG oder EG)

Für Untersuchungsgefangene ist die Angabe des Zwecks der Einzahlung nicht erforderlich.

Bei Strafgefangenen sind folgende Einzahlungen möglich:

SG1 = Sondergeld 1 (früher Paketersatzeinkauf)
SG2 = Sondergeld 2 (für medizinische Zwecke)
ZEG = zweckgebundenes Eigengeld

Ohne die Bezeichnung "SG1, SG2, ZEG" wird das Geld als Eigengeld gebucht.

Dreimal im Jahr kann der Gefangene vom Sondergeld 1 (SG1) einkaufen:

  • Ostern
  • Weihnachten
  • zu einem vom Gefangenen frei zu bestimmenden Zeitpunkt zu den jeweils festgesetzten Beträgen.

Zweckgebunden eingezahltes Geld (ZEG) kann nur für den Kauf von Sportartikeln, Bastelmaterial, Radio- und Fernsehgeräten sowie Postwertzeichen verwendet werden. Ferner steht dieses Geld ggf. für Ausgang/Urlaub zur Verfügung.

Bareinzahlungen sind nicht möglich.

Dies bedeutet:

  • Bareinzahlungen werden in der JVA Weiden i. d. OPf. nicht angenommen (Ausnahme: Bezahlung von Geldstrafen/Geldbußen).
  • Bargeldeinlagen im Brief stehen dem Gefangenen nicht zur freien Verfügung und werden dem Gefangenen erst bei der Entlassung ausbezahlt.
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Besuchsinformationen

Um unnötige Wartezeiten der Besucher zu vermeiden und eine gleichmäßige Auslastung der Besuchsräume zu gewährleisten, ist ein Besuch für alle Gefangenen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Die Terminvereinbarung muss spätestens am Vortag des Besuches erfolgen.

Die telefonische Besuchsanmeldung (0961/38821-0) ist möglich in der Zeit von
Montag bis Donnerstag, 08:00 - 16:00 Uhr.

Bei der telefonischen Besuchsvoranmeldung erhält nur derjenige Auskunft, der nachfolgende Angaben macht:

- Name, Adresse und Geburtsdatum des Anrufers
- Name des Gefangenen

Bei Untersuchungsgefangenen ist im Regelfall das Vorliegen eines gültigen Sprechscheins erforderlich. Der Besucher/ die Besucherin hat sich dafür vor dem Besuch mit dem zuständigen Gericht in Verbindung zu setzen.

Besuchsregelungen:

1. Ein Besuch ist nur mit Zustimmung des Inhaftierten möglich. Daher müssen alle Besucher vor dem Besuch auf Veranlassung der Inhaftierten in die Besuchskartei eingetragen sein.

2. Alle Besucher haben sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen.

3. Vor der Torwache und in allen Bereichen der Anstalt ist der erforderliche Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes im allgemeinen Besucherraum ist für alle Besucher ab dem 6. Lebensjahr Pflicht.

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Besuchszeiten

Dienstag und  Donnerstag, Feiertage und Wochenende von:

13:00 - 14:00 Uhr sowie

14:30 - 15:30 Uhr

Am 24.12. findet kein Besuch statt.

Aus organisatorischen Gründen ist es erforderlich, dass die Besucher mindestens
20 Minuten vor Beginn des Besuches anwesend sind.

Alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen werden nicht zum Besuch
zugelassen.

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Hinweis für Rechtsanwälte und Verteidiger

1. Sprechzeiten für Rechtsanwälte und Verteidiger:

Montag – Donnerstag

8:00 – 11:00 Uhr sowie 12:30 – 16:00 Uhr

Freitag

8:00 – 11:30 Uhr


2. Die Mitnahme von Telefonen jeder Art (z.B. Smartphone) ist grundsätzlich verboten.


3. Die Mitnahme eines Kleincomputergerätes (Laptop, Tablet-PC etc.) ist nur unter folgenden Maßgaben gestattet:

  • Das Gerät muss bei jedem Betreten der Justizvollzugsanstalt selbständig beim Torwachbeamten angemeldet und beim Verlassen der Justizvollzugsanstalt unaufgefordert wieder vorgezeigt werden.
  • Das Gerät darf nur zu dem den Verteidiger-/Sonderbesuch begründenden Zweck eingesetzt werden.
  • Das Gerät darf nicht mit einer SIM-Karte versehen sein. Jede Kontaktaufnahme von oder nach außen (z.B. per Mobilsprechverbindung, Internet, E-Mail, Bluetooth u.ä.) ist untersagt.
  • Das Gerät darf dem Gefangenen zu keinem Zeitpunkt überlassen werden.

Eine entsprechende Erklärung ist beim ersten Besuch zu unterzeichnen.

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Kurzübersicht

Die Kurzübersicht der Anstalt kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Kurzübersicht JVA Weiden i. d. OPf.

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Hinweis für ehrenamtliche Betreuer/innen

Das Formular zur Fahrtkostenerstattung kann unter dem folgenden Link abgerufen werden: Fahrtkostenerstattung ehrenamtliche Betreuung Weiden i. d. OPf.

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Hinweise zum Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Justizvollzugsanstalt Weiden i. d. OPf. können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden der Arbeitsbetriebe durch die Justizvollzugsanstalt Weiden i. d. OPf. können unter dem folgenden Link abgerufen werden:

Merkblatt Datenschutz für Kunden

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Lieferanten der Arbeitsbetriebe durch die Justizvollzugsanstalt Weiden i. d. OPf. können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Merkblatt Datenschutz für Lieferanten

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerbern durch die Justizvollzugsanstalt Weiden i. d. OPf. können unter dem folgenden Link abgerufen werden: 

Merkblatt Datenschutz für Bewerber

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Drehgenehmigungen

Zuständiger Ansprechpartner für Drehgenehmigungen ist die Behördenleitung, erreichbar über die oben genannten Kontaktdaten.

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