Justizvollzugsanstalt Bamberg
Anschrift:
Obere Sandstraße 38
96049 Bamberg
Telefon: (0951) 5059-0
Telefax: (0951) 5059-115
Postanschrift:
Postfach 17 20
96008 Bamberg
E-Mail:
poststelle.ba@jv.bayern.de
Datenschutzbeauftragte/-r:
datenschutz.ba@jv.bayern.de
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Aktuelle Information für die Besucher von Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Bamberg
Besuche finden nur nach telefonischer Voranmeldung statt.
Telefonische Anmeldung
Werktäglich (Montag – Freitag)
Uhrzeit von Uhrzeit bis 18:00 Uhr
19:30 Uhr
unter 0951/5059-120
Ein gültiger Lichtbildausweis ist zwingend erforderlich!
Zum Besuch von Strafgefangenen werden nur Personen zugelassen, die in der Besucherkartei des Gefangenen eingetragen sind. Für Besuche von Gefangenen, die der richterlichen Kontrolle unterliegen (U-Gefangene), benötigen Sie einen Sprechschein vom zuständigen Gericht.
Um längere Wartezeiten zu vermeiden, kommen Sie ca. 15 Minuten früher zu Ihrem Termin.
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Besuche müssen vorher telefonisch vereinbart werden (Tel. 0951/5059-120).
Um einen Besucherandrang zu verhindern, sind die Besuchszeiten versetzt festgelegt. Wir bitten pünktlich zu den unten angegebenen Einlasszeiten zu kommen.
Es dürfen 6 € in Münzen mitgebracht werden (Getränke und Süßigkeiten für den Inhaftierten). Ein Wechsel von Scheinen ist nicht möglich.Montag, Mittwoch, Donnerstag, Samstag und Sonntag:
1. Partie:
Einlass Besuchsbeginn Besuchsende 12:30 Uhr
nach Eintreffen
14:00 Uhr
2. Partie:
Einlass Besuchsbeginn Besuchsende 13:30 Uhr nach Eintreffen 15:00 Uhr
Sprechzeiten für Verteidiger, Rechtsanwälte, Betreuer und Behörden:
Montag bis Freitag:
nach obenUhrzeit von Uhrzeit bis 08:00 Uhr
11:00 Uhr
13:00 Uhr
16:00 Uhr
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Zuständiger Ansprechpartner für Drehgenehmigungen ist die Behördenleitung, erreichbar über die oben genannten Kontaktdaten.
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Die Überweisungs- und Einzahlungsmodalitäten der Anstalt können unter dem folgenden Link abgerufen werden: Bankverbindung
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Das Formular zur Fahrtkostenerstattung kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Fahrtkostenerstattung ehrenamtliche Betreuung Bamberg -
Hinweise für Rechtsanwälte und Amtspersonen zum Einbringen von Laptops, Tablet-PCs oder ähnlichen Geräten können unter dem folgenden Link eingesehen werden:
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Hinweise Notebooks -
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Justizvollzugsanstalt Bamberg können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt DatenschutzInformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerber/innen durch die Justizvollzugsanstalt Bamberg können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt Bewerber/innen
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden der Arbeitsbetriebe können Sie folgendem Merkblatt entnehmen:
Merkblatt Datenschutz für Kunden
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten von Lieferanten der Arbeitsbetriebe können Sie folgendem Merkblatt entnehmen:
Merkblatt Datenschutz für Lieferanten
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Die Kurzübersicht der Anstalt kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
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Kurzübersicht JVA Bamberg -
Beauftragungen der Justizvollzugsanstalt Bamberg im Sinne von Art. 25 Abs. 1 Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA) erfolgen gemäß der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO), den Anforderungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Maßgebend sind danach insbesondere die Eignung des Mediendiensteanbieters oder des Anbieters der Online-Plattform, um die regional und/oder thematisch gewünschte Zielgruppe zu erreichen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die übrigen nach dem Vergaberecht zu beachtenden Vergabekriterien.
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Nachrichtempfang per E-Mail für Strafgefangene der Justizvollzugsanstalt Bamberg
Hinweise für die Nutzung des Angebotes eines elektronischen Nachrichtempfangs (E-Mail) für Strafgefangene der Justizvollzugsanstalt Bamberg
Sie haben im Rahmen eines Pilotprojektes ab August 2026 zusätzlich zum Briefverkehr die Möglichkeit, per E-Mail an inhaftiertenpost.ba@jv.bayern.de Nachrichten an Strafgefangene zu versenden, die in der Justizvollzugsanstalt Bamberg inhaftiert sind.
Für Untersuchungsgefangene und Personen, bei denen aufgrund eines bestehenden Haftbefehls beschränkende Maßnahmen bezüglich der Briefüberwachung angeordnet sind, ist diese Art der Informationsübermittlung ausgeschlossen. Für sie bestimmte Nachrichten oder Nachrichten an Gefangene, welche nicht in der Justizvollzugsanstalt Bamberg inhaftiert sind, werden ohne Aushändigung und Benachrichtigung gelöscht. Es erfolgt in diesem Fall keine gesonderte Information an den Absender.
Beachten Sie bei der Erstellung Ihrer E-Mail bitte Folgendes:
- Die E-Mail einschließlich der Anhänge darf eine Größe von 3 MB nicht überschreiten.
- Pro E-Mail dürfen maximal vier Anhänge angefügt werden, achten Sie bitte bei der Erstellung der Anhänge auf die vorgenannte Maximalgröße von insgesamt 3 MB.
- Anhänge übermitteln Sie bitte als pdf-Dokument oder als jpeg-Datei. E-Mails mit Animationen, Filmen oder Dateien in sonstigen Formaten werden nicht bearbeitet und ohne Ausdruck gelöscht.
- Geben Sie bitte im Betreff der E-Mail die Buchnummer und den Namen der inhaftierten Person an, damit eine Zuordnung erfolgen kann.
- Es wird darum gebeten, keine Terminsachen mit kurzen Fristen zu übersenden, Fristen können nicht berücksichtigt werden, die entsprechenden E-Mails werden nicht bevorzugt bearbeitet.
Die E-Mails werden werktäglich von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 12:00 Uhr ausgedruckt, danach eingehende E-Mails werden am nächsten Werktag (Montag bis Freitag) gedruckt. An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen erfolgt kein Ausdruck.
Ihre E-Mail wird zeitnah nach dem Ausdrucken gelöscht.
Nachrichten ohne Buchnummer und Namen im Betreff oder mit falscher Buchnummer werden ohne Aushändigung und ohne Benachrichtigung gelöscht. Die Eingabe der zutreffenden und vollständigen Buchnummer sowie des Namens ist zwingend erforderlich, um eine Zuordnung zu ermöglichen. Bitte erfragen Sie diese Nummer im Vorfeld bei der Person, die Sie erreichen wollen.
Bitte beachten Sie, dass der Inhalt der E-Mail im Posteingang angezeigt wird, zudem ist wie bei Briefen auch eine Überwachung des Schriftverkehrs nach Art. 32 BayStVollzG möglich. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schriftwechsels analog.
Es wird darum gebeten, im Rahmen des Pilotprojekts verantwortungsbewusst mit der neuen Möglichkeit umzugehen und nur Nachrichten zu schicken, die Ihnen ansonsten auch eine Briefmarke wert wären.
Sollte es zu großen Massen an E-Mails kommen, müsste in der Konsequenz der monatliche Empfang und das Ausdrucken von E-Mails pro Gefangener / pro Gefangenem zahlenmäßig begrenzt werden.
Schriftverkehr auf dem Postweg kann selbstverständlich im Sinne des Art. 31 Abs. 1 BayStVollzG parallel weiter unbeschränkt erfolgen.
Die beim E-Mail-Versand eingegebenen Daten werden im Rahmen des elektronischen Nachrichtempfanges für Gefangene elektronisch verarbeitet und gespeichert.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Hinweisen zum Datenschutz.
Mit dem Absenden Ihrer Nachricht per E-Mail an die Adresse inhaftiertenpost.ba@jv.bayern.de bestätigen Sie, die Informationen und Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis genommen zu haben und erklären gleichzeitig Ihr Einverständnis dazu.
Sollten sich im Verlauf des Pilotprojektes erhebliche Probleme ergeben, behält es sich die Justizvollzugsanstalt Bamberg vor, einzelne Strafgefangene und deren Schriftpartner vom E-Mail-Empfang auszuschließen bzw. das Projekt zu beenden. In diesem Fall ist der gesetzlich vorgesehene Schriftverkehr auf dem Postweg natürlich weiter möglich.
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