Justizvollzugsanstalt Hof

Anschrift:
Stelzenhofstraße 30
95032 Hof
Telefon: (09281) 7544-0
Telefax: (09281) 7544-100
Postanschrift:
Postfach 14 40
95013 Hof
E-Mail:
poststelle<at>jva-ho.bayern.de
Datenschutzbeauftragte/-r:
datenschutz<at>jva-ho.bayern.de
Jugendarrestanstalt Hof:
Frankenbergweg 7
95032 Hof
-
Bankverbindung der Justizvollzugsanstalt Hof:
nach oben
Kontoinhaber: Landesjustizkasse Bamberg
IBAN: DE 34 7005 0000 0000 0249 19
Swift-BIC: BYLADEMMXXX
Hinweis:
Bei Überweisungen ist in der Zeile „Vermerk“ noch Folgendes anzugeben:
7036 090 30-2, Name und Vorname des Gefangenen, Geburtsdatum soweit bekannt, zudem der Einzahlungsgrund, sofern die Überweisung für Zweckbindungen (wie z.B. Sondergeld, Paketersatzeinkauf usw.) gedacht ist. -
Aktuelle Informationen zum Besuch während der Corona-Pandemie
Zur Einhaltung des Infektionsschutzes wird auf die nachfolgenden Rahmenbedingungen verwiesen:
- Die Besuchsdauer-/häufigkeit beträgt derzeit unter Berücksichtigung des gesetzlich vorgesehenen Mindestumfangs im Regelfall monatlich EIN Besuch à 60 min., sowohl in der Strafhaft als auch in der Untersuchungshaft. Ein über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehender Besuch ist aktuell aus Kapazitätsgründen leider nicht möglich.
- Die derzeit geltenden Besuchszeiten entnehmen Sie bitte der gesonderten Rubrik.
- An Sonn- und Feiertagen findet kein Besuch statt.
- Eine Terminvergabe für den Besuch erfolgt vorerst ausschließlich mittels telefonischer Voranmeldung (Anmeldezeiten und Telefonnummer ersehen Sie unter der Rubrik "Besuchszeiten").
- Aufgrund der notwendigen und zeitintensiven Einlasskontrollen müssen die Besucher mind. 30 min. vor jeweiligem Besuchsbeginn an der Justizvollzugsanstalt Hof sein. Wer sich verspätet, riskiert, trotz erfolgter Anmeldung nicht mehr eingelassen zu werden.
- Während des gesamten Aufenthalts in der Justizvollzugsanstalt Hof ist eine Mund-Nasen-Maske zu tragen, die die Besucher selbst mitbringen sollen. Ohne geeignete Maske ist ein Zutritt zur Justizvollzugsanstalt nicht möglich. Seit 25.01.2021 gilt folgende Regelung: Personen ab dem 15. Lebensjahr müssen eine FFP-2-Maske tragen. Für Kinder vom 6. bis einschließlich 14. Lebensjahr reicht eine Mund-Nasen-Bedeckung. Kinder unter 6 Jahren benötigen keine Maske
- Die Besuche finden im „Besucherraum 1“ mit einer auf dem Tisch befindlichen Schutzwand und im Trennscheibenbesucherraum statt.
- Die Vergabe der Besuchsplätze erfolgt bereits bei telefonischer Anmeldung. In Abhängigkeit der jeweils aktuellen Pandemiesituation kann die Besuchszulassung vom Bezugs- bzw. Verwandtschaftsgrad zum Gefangenen abhängig gemacht werden. Je nach Besuchsaufkommen können Wartezeiten für die Zuweisung eines freien Platzes entstehen. Sollte der „Besucherraum 1“ bereits voll belegt sein, kann der Besuch mit Einverständnis des Besuchers und des Gefangenen ersatzweise und bei Vorhandensein eines freien Platzes auch im Trennscheibenbesucherraum durchgeführt werden.
Um Infektionsrisiken bestmöglich zu verringern, sind bei der Gewährung von Besuchen folgende Schutzmaßnahmen einzuhalten:
- Zum jeweiligen Besuch kann immer nur EINE Person der eingetragenen Dritten zugelassen werden. Ein zugelassener Besucher kann dabei EIN eingetragenes Kind unter 14 Jahren mitbringen (vorbehaltlich eines weiteren freien Platzes).
- Jeder Besucher muss das im Eingangsbereich bereitstehende Desinfektionsgerät benutzen und ein Formblatt zur Selbstauskunft zu Symptomen, zu Kontakten mit Infizierten und zu Auslandsaufenthalten ausfüllen. Personen, die im Rahmen der Selbstauskunft eine der auf dem Formblatt vorgesehenen Fragen bejahen, dürfen die Justizvollzugsanstalt Hof nicht betreten.
- Bei jedem Besucher wird eine Fiebermessung vorgenommen. Liegt das Messergebnis über 37,5°, ist ein Besuch nicht möglich, ebenso wenn eine Fiebermessung abgelehnt werden sollte.
- Der erforderliche Mindestabstand von 1,5 m ist im gesamten Anstaltsbereich einzuhalten.
- Eine unmittelbare Kontaktaufnahme der Besucher zu Gefangenen im „Besucherraum 1“ ist nicht zulässig (wie z.B. Händeschütteln, Begrüßungskuss etc.), Gleiches gilt für die Übergabe von Getränken, Süßwaren oder sonstigen Gegenständen.
- In der Justizvollzugsanstalt Hof neu angekommene Gefangene befinden sich zunächst in Quarantäne und dürfen deshalb erst ab der 4. Woche besucht werden.
Im Übrigen gelten die Regelungen für eine Erstbesuchszulassung weiterhin, d.h. die Besucher von Strafgefangenen müssen zunächst vom Gefangenen in einer Besucherliste eingetragen werden, danach erfolgt eine ggf. weitergehende Überprüfung sowie die Entscheidung über eine grundsätzliche Besuchszulassung durch die Justizvollzugsanstalt Hof.
Bei Untersuchungsgefangenen ist im Regelfall ein Sprechschein vom zuständigen Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft erforderlich.
Die Justizvollzugsanstalt Hof bedankt sich für die gegenseitige Rücksichtnahme und das Verständnis hinsichtlich der vorgenannten Maßnahmen, die letztlich dem gesundheitlichen Wohl aller dienen.
nach oben -
Besuchszeiten während der Corona-Pandemie
Eine Terminvergabe für den Besuch erfolgt vorerst ausschließlich mittels telefonischer Voranmeldung unter der Telefon-Nr. 09281 – 75 44-102,
montags bis freitags in der Zeit von 7.30 – 11.30 Uhr und 12.30 – 16.00 Uhr."Samstagbesuch" bei im Haus 1 (= geschlossener Vollzug) untergebrachten Gefangenen ist mit Ausnahme des jeweils letzten Samstag im Monat an allen anderen Wochenenden möglich.
"Samstagbesuch" bei im Haus 2 (= offener Vollzug) untergebrachten Gefangenen ist jeweils nur am letzten Samstag im Monat möglich.
Der "Samstagbesuch" muss bis spätestens Mittwoch, 16.00 Uhr, vor dem beabsichtigten Besuch am darauffolgenden Wochenende angemeldet sein, sonst kann er nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Besuchszeiten der Justizvollzugsanstalt Hof lauten derzeit wie folgt:Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis Montag bis Freitag
(jeweils in 1-Std.-Zeitabständen)vormittags
07:45 Uhr
09:15 Uhr
10:45 Uhr
08:45 Uhr
10:15 Uhr
11:45 Uhr
nachmittags
13:15 Uhr
14:45 Uhr
14:15 Uhr
15:45 Uhr
ab Juli zusätzlich auch samstags
07:45 Uhr
09:15 Uhr
10:45 Uhr .
08:45 Uhr
10:15 Uhr
11:45 Uhr
Sofern nach Abklingen der Corona-Pandemie keine besonderen Maßnahmen bei der Besuchsabwicklung mehr erforderlich sind, kann wieder zum nachfolgend aufgeführten Besuchssystem zurückgekehrt werden:
Wochentag Uhrzeit von Uhrzeit bis Montag, Dienstag, Donnerstag,
Freitag08:00 Uhr 11:45 Uhr Montag bis Freitag 13:00 Uhr 15:50 Uhr Mittwoch: nur nachmittags!
Samstag: 1x monatlich (gemäß Aushang) nur bei Strafgefangenen!
An Sonn- und Feiertagen keine Besuchsmöglichkeit!
Einlassende für Besucher: vormittags: 11:00 Uhr, nachmittags: 15:00 Uhr.
nach oben -
Die Kurzübersicht der JVA Hof kann unter folgendem Link abgerufen werden: Kurzübersicht JVA Hof
nach oben -
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Dritten durch die Justizvollzugsanstalt Hof können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
nach oben
Informationsblatt Datenschutz -
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Bewerber/innen (m/w/d) durch die Justizvollzugsanstalt Hof können unter dem folgenden Link abgerufen werden:
Informationsblatt Bewerber/innen
nach oben -
Allgemeine Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie folgendem Merkblatt entnehmen:
nach oben
Merkblatt Datenschutz für Kunden -
Allgemeine Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie folgendem Merkblatt entnehmen:
nach oben
Merkblatt Datenschutz für Lieferanten -
Zuständiger Ansprechpartner für Drehgenehmigungen ist die Behördenleitung, erreichbar über die oben genannten Kontaktdaten.
nach oben