
Damit wir uns verstehen: Dolmetschen und Übersetzen
Mit der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank können Sie schnell geeignete Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen auffinden
Aufgrund des bayerischen Dolmetschergesetzes werden in Bayern für gerichtliche und behördliche Zwecke Dolmetscher/innen (mündliche und schriftliche Sprachübertragung) und Übersetzer/innen (schriftliche Sprachübertragung) von den Präsidentinnen und Präsidenten der Landgerichte öffentlich bestellt und allgemein beeidigt. Als Dolmetscher/in oder Übersetzer/in kann nur öffentlich bestellt werden, wer in der betreffenden Sprache die bayerische Staatsprüfung oder eine als gleichwertig anerkannte Prüfung bestanden hat. Für die Durchführung der Prüfung und die Anerkennung als gleichwertig ist die Staatliche Prüfungsstelle für Dolmetscher und Übersetzer im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zuständig. Dort sind weitere Informationen abrufbar:
Die Präsidentinnen und
Präsidenten der Landgerichte nehmen für ihre Bezirke die Eintragungen in der Datenbank vor. Mitteilungen nach § 10 des Dolmetschergesetzes sowie Änderungs- und Berichtigungsbegehren sind an sie zu richten.
Aufgrund der ab 2023 geltenden schrittweisen Einführung einer fünfjährigen Befristung der öffentlichen Bestellung und allgemeinen Beeidigung als Übersetzer/in und Dolmetscher/in wird die Aktualität der Datenbank sichergestellt.
Sind aus der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank keine geeigneten Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen festzustellen, so können hier Auskünfte eingeholt werden:
Rottmannstr. 11
80333 München
Bitte nutzen Sie unsere Online-Datenbank für die Suche eines Übersetzers oder Dolmetschers: www.by-suche.bdue.de
Grafinger Str. 31
81671 München
www.vbdu.de
E-Mail:
info@vbdu.de
Allgemeine Auskünfte zum Gebärdensprachdolmetscherwesen erhalten Sie hier:
Schwanthalerstraße 76
80336 München
Tel. 089/54 38 111
Telefax 089/54 39 792
Postfach 14 01 43
80451 München
www.bgsd-bayern.de
Liste der in Bayern tätigen Gebärdensprachdolmetscher und -dolmetscherinnen
Eine
Übersicht über die in Bayern tätigen Gebärdensprachdolmetscher und -dolmetscherinnen finden Sie beispielsweise auf der Internetseite des vom
Bayerischen Landesverband für die Wohlfahrt Gehörgeschädigter e.V. (BLWG e.V.)
getragenen Bayerischen Instituts zur Kommunikationsförderung für Menschen mit
Hörbehinderung (GIB) unter https://www.giby.de/auskunft/gebaerdensprachdolmetscher-innen .
Für die serbokroatische Sprache werden seit 1993 Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen nicht mehr öffentlich bestellt. Die Dolmetscher- und Übersetzerlisten sind insoweit geschlossen. Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen für Serbisch und Kroatisch sind befähigt, jeden Text zu übertragen, der vor Anfang der 90er Jahre im damaligen serbokroatischen Sprachraum verfasst wurde.
Die moldauische/moldawische Sprache ist eine Sprachvariante des Rumänischen. Öffentlich bestellte Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen für Rumänisch sind auch qualifiziert für Übertragungen aus der moldauischen/moldawischen Sprache und in die moldauische/moldawische Sprache.
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