Schlichten ist meist besser als richten!
Das Güterichterverfahren - Ein Angebot der bayerischen Justiz

Das Güterichterverfahren ist ein alternatives Verfahren der Streitbeilegung, das es den Parteien unter Anwendung bestimmter Techniken ermöglicht, selbst eine Lösung für ihren Streit zu finden. Seit 1. August 2013 besteht an allen bayerischen Zivil- und Familiengerichten die Möglichkeit, in geeigneten Fällen die Parteien an den Güterichter zu verweisen.
Der Güterichter, der nicht zur Entscheidung des Rechtsstreits berufen ist, verhilft den Parteien in der Güteverhandlung zu einer eigenverantworteten Lösung ihres Konflikts; er setzt dabei moderne Methoden der Konfliktbeilegung, insbesondere auch die Mediation ein. Darüber hinaus kann der Güterichter auf Wunsch der Parteien einen Prozessvergleich protokollieren.
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Die
Beteiligten bestimmen selbst, wie der Konflikt gelöst wird. So können sie eine tragfähige
Beziehung für die Zukunft erhalten oder erneuern. Auch weitere belastende
Konflikte können gelöst und beigelegt werden.
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Der
Gütetermin findet in einer kommunikationsfördernden Atmosphäre mit Hilfe eines
in Mediation geschulten Güterichters und ohne Zeitdruck statt.
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Der
Güterichter kann verschiedene Verhandlungsmethoden anwenden und passt seine
Vorgehensweise an die Bedürfnisse der Parteien an.
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Das
Güterichterverfahren gewährleistet eine schnelle und effektive Streitbeilegung
mit hoher Akzeptanz bei den Parteien.
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Das
Verfahren ist nicht öffentlich und vertraulich.
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Das
Güterichterverfahren verursacht keine zusätzlichen Gerichtskosten.
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Die
Beteiligten bestimmen selbst, wie der Konflikt gelöst wird. So können sie eine tragfähige
Beziehung für die Zukunft erhalten oder erneuern. Auch weitere belastende
Konflikte können gelöst und beigelegt werden.
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Wenn man
die Verhandlung und deren Ergebnis selbst mitgestalten und in den Händen halten
will.
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Wenn der
Rechtsstreit nur Teil eines umfangreichen Konflikts ist.
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Wenn der
Rechtsstreit komplex ist und ein langwieriges, im Ausgang ungewisses Verfahren
droht.
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Wenn die
Beteiligten auch nach dem Gerichtsverfahren Kontakt haben werden und „weiterhin
miteinander leben müssen“.
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Wenn
eine weitere Eskalation vermieden werden
soll.
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Wenn
tragfähige verlässliche Lösungen benötigt werden.
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Wenn für
die weitere Zukunft für alle Seiten befriedigende Lösungen angestrebt werden.
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Wenn eine
schnelle Lösung gesucht wird, da zeitaufwendige Gutachten entfallen.
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Wenn
Kosten vermieden werden sollen, da häufig Folgeverfahren überflüssig werden.
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Wenn man
die Verhandlung und deren Ergebnis selbst mitgestalten und in den Händen halten
will.
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Das
Güterichterverfahren ist freiwillig.
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Der
Streitrichter leitet das Verfahren an den Güterichter.
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Der
Güterichter kann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der
Mediation einsetzen. Der Güterichter kann dabei optimal auf die Bedürfnisse der
Parteien eingehen.
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Im
Gütetermin kommt es entweder zu einer Einigung oder der Güterichter leitet die
Akten an den Streitrichter zurück, der das Verfahren weiter führt.
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Das
Güterichterverfahren ist freiwillig.
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Phase 1
Vorbereitung und Einführung in die Mediation. Im Gespräch wird das Verfahren näher vorgestellt und erläutert. Wenn die Beteiligten eine Mediation durchführen wollen, wird in der Regel eine Verschwiegenheitsvereinbarung zwischen den beteiligten Konfliktparteien und dem Mediator getroffen.
Phase 2
Die Themen und Konfliktfelder werden gesammelt und gewichtet.
Phase 3
Die hinter den Positionen der Parteien stehenden Interessen, Beweggründe und Anliegen werden herausgearbeitet. Dabei geht es sowohl um das Verstehen der eigenen Seite als auch um das Verstehen der anderen Seite.
Phase 4
Es werden Ideen, Möglichkeiten, Optionen zur Lösungsfindung gesammelt. Diese werden anschließend bewertet und auf ihre Wirtschaftlichkeit und praktische Umsetzbarkeit überprüft.
Phase 5Von den Parteien werden vorläufige Lösungen ausgehandelt. Die gefundenen Lösungen werden überprüft und rechtlich verbindlich abgeschlossen.
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Nähere Auskünfte über das Güterichterverfahren erteilen die für das jeweilige Gericht zuständigen Mediationsbeauftragten. Die komplette Liste der Mediationsbeauftragten findet sich im Anschluss.