Landgericht München I

Die rechtliche Betreuung - ein Ehrenamt in der Justiz

Wenn ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu regeln, kann eine rechtliche Betreuung erforderlich werden. Meist sind eine Behinderung, eine Krankheit, ein Unfall oder nachlassende Kräfte im Alter hierfür der Grund.

Wer seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln kann, ist auf die verantwortungsvolle Hilfe anderer Menschen angewiesen. Falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt, bestellt das Betreuungsgericht im Betreuungsfall dem Betroffenen einen rechtlichen Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin. Das Betreuungsrecht ist von den Grundsätzen der persönlichen Betreuung und Hilfe zur Selbstbestimmung bestimmt und will eine Entrechtung älterer und anderer hilfsbedürftiger Mitmenschen verhindern.

Mehr als 150.000 Menschen in Bayern haben derzeit einen rechtlichen Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin. Die überwiegende Mehrheit der Betreuer übernimmt diese Aufgabe als Ehrenamt. Sie leisten die erforderliche Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten für Angehörige, Bekannte oder aus sozialem Pflichtgefühl für Menschen, die sonst niemanden haben.

Wenn Sie sich vielleicht schon einmal gefragt haben, ob Sie nicht etwas Besonderes für die Gemeinschaft tun könnten, dann könnte ein ehrenamtliches Engagement als Betreuerin oder Betreuer für Sie in Betracht kommen.

Wie wird man ehrenamtlicher Betreuer oder Betreuerin?

Betreuer werden durch die Betreuungsgerichte bei den Amtsgerichten für hilfsbedürftige Erwachsene bestellt, die aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht selbst besorgen können. Die Betreuerin oder der Betreuer unterstützt die hilfsbedürftige Person in denjenigen Aufgabenbereichen, die im gerichtlichen Verfahren festgelegt werden. Vorgeschlagen werden ehrenamtliche Betreuer durch die Betreuungsbehörden (vgl. unten).

Wer kann Betreuerin oder Betreuer werden?

Eine ehrenamtliche Betreuung kann grundsätzlich jeder übernehmen, der persönlich geeignet und zuverlässig ist. Zum Nachweis der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit hat der ehrenamtliche Betreuer ein behördliches Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis vorzulegen, die jeweils nicht älter als drei Monate sein sollen. Einer besonderen Vorbildung etwa als Rechtsanwalt, Kaufmann, Finanzmarktexperte oder Sozialpädagoge bedarf es hingegen nicht.

In der Praxis haben ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen aufgrund ihrer Lebens- und Berufserfahrung und ihrer Lebenssituation sehr unterschiedliche Fähigkeiten, die sie in eine Betreuung einbringen können und die sie für bestimmte Fälle besonders geeignet machen können. In jedem Fall wichtig sind Kommunikationsfreude, persönliches Engagement, Organisationsgeschick, Interesse am Mitmenschen und Einfühlungsvermögen. Hilfreich sind Erfahrungen im Umgang mit Krankheit und Menschen mit Behinderungen sowie mit Behörden. Das Gericht kann für unterschiedliche Aufgabenbereiche verschiedene Betreuer ernennen. Wer sich als Betreuer zur Verfügung stellt, aber die Vermögenssorge lieber hierin Erfahreneren überlassen möchte, kann durchaus wertvolle Hilfestellung leisten, z.B. wenn es um Fragen der Gesundheitssorge, der Unterbringung oder auch der Wohnungsauflösung für den Betreuten geht.

Für ehrenamtliche Betreuer, die keine familiären oder persönliche Bindungen zum Betreuten haben, empfiehlt es sich, mit einem Betreuungsverein oder der Betreuungsbehörde eine Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben abzuschließen.

Was macht ein ehrenamtlicher Betreuer?

Das Hauptaugenmerk einer rechtlichen Betreuung liegt auf der Hilfe und ggf. Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten. Die Tätigkeit umfasst, je nach übertragenem Aufgabenbereich, etwa das Stellen von Anträgen bei Behörden und Institutionen, die Organisation ambulanter Hilfen oder eines Heimplatzes für den Betreuten, die Entscheidungsunterstützung bei der Einwilligung zu einer medizinischen Behandlung oder die Verwaltung der Finanzen.

Die rechtliche Betreuung stellt die Unterstützung und Begleitung der Betroffenen in den Vordergrund. Betreuer unterstützen diese dabei, Entscheidungen zu fällen und deren Willen umzusetzen. Die Wünsche der Betroffenen sind die oberste Richtschnur.

Welche Unterstützung wird geboten?

Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer üben eine anspruchsvolle Tätigkeit aus. Wichtig ist es daher, dass ihnen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ein zuverlässiges System der Begleitung, Beratung und Hilfe zur Seite steht. Dieses besteht aus den Betreuungsgerichten, den Betreuungsbehörden und den anerkannten Betreuungsvereinen. 

Betreuungsgerichte

Das Betreuungsgericht hat eine Beratungspflicht. Insbesondere mit Fragen aus dem Bereich des Betreuungsrechts und des Zivilrechts, z. B. im Zusammenhang mit Genehmigungsvorbehalten oder mit der jährlichen Rechnungslegung, können sich ehrenamtliche Betreuer an das Betreuungsgericht wenden. Zu Beginn der Betreuung hat zudem ein Einführungsgespräch mit dem Rechtspfleger des Betreuungsgerichtes zu erfolgen, in dem die Rechte und Pflichten des Betreuers besprochen werden.

Betreuungsbehörde

Die bei den Landratsämtern bzw. bei den kreisfreien Städten angesiedelten Betreuungsbehörden sind der Ansprechpartner, soweit es um eher praktische Fragen der Betreuung geht. Die Betreuungsbehörden trifft ebenfalls eine Beratungspflicht.

Gerade am Anfang der Tätigkeit ist es wichtig, dass ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen in ihre Aufgaben eingeführt werden. Die Betreuungsbehörden haben für ein ausreichendes Einführungs- und Fortbildungsangebot zu sorgen. Diese Veranstaltungen decken häufig nicht nur Rechtsfragen der Betreuung und die verschiedenen Hilfsangebote für die Betroffenen ab, sondern bieten auch Hilfestellungen für den Umgang und die Kommunikation mit den Betroffenen.

Betreuungsvereine

Eine wichtige Rolle nehmen auch die Betreuungsvereine ein. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vereine sollen – in Ergänzung des Angebots von Gerichten und Behörden – die ehrenamtlichen Betreuer in ihre Aufgaben einführen, sie fortbilden und sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben beraten und unterstützen. Neben den Betreuungsbehörden sind die Betreuungsvereine der erste Ansprechpartner, wenn jemand Interesse an einem ehrenamtlichen Engagement als Betreuer hat.

Bei Bedarf haben der Betreuungsverein oder die Betreuungsbehörde mit dem ehrenamtlichen Betreuer auch eine Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung bei der Erfüllung seiner Aufgaben abzuschließen.

Mehr Informationen sowie eine Übersicht der anerkannten bayerischen Betreuungsvereine finden Sie unter https://www.stmas.bayern.de/betreuungsvereine/index.php.

Aufwendungsersatz

Der Betreuer braucht die mit der Betreuung verbundenen notwendigen Auslagen nicht aus eigener Tasche zu zahlen. Für diese Auslagen kommt der Betreute auf, wenn er nicht mittellos ist. Bei Mittellosigkeit des Betreuten richtet sich der Anspruch auf Aufwendungsersatz gegen die Staatskasse. Der ehrenamtlich tätige Betreuer hat dabei jeweils die Wahl, ob er jede einzelne Aufwendung belegen und abrechnen will oder zur Abgeltung des Aufwendungsersatzanspruchs eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von jährlich 425 Euro geltend macht.

Sammelhaftpflichtversicherung

Ehrenamtliche Betreuer sind über eine Sammelhaftpflichtversicherung versichert. Über die Bayerische Ehrenamtsversicherung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales sind Personen- und Sachschäden bis zu 5 Mio. Euro versichert. Vermögensschäden werden über die durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz abgeschlossene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt. Der Versicherungsschutz liegt bei 250.000 Euro pro Versicherungsfall.

Nähere Informationen zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung können Sie dem "Merkblatt zur Haftpflichtversicherung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer" entnehmen. 

Nähere Informationen zur Bayerischen Ehrenamtsversicherung finden Sie unter https://www.stmas.bayern.de/ehrenamt/anerkennungskultur/versicherung.php.

Informationsmaterialien

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz gibt verschiedene Broschüren zum Betreuungsrecht für Betreuer und Betreute heraus:

  • "Das Betreuungsrecht"
  • "Das Betreuungs-Recht in Leichter Sprache"
  • "Meine Rechte als Betreuer und Betreuter"

Die beiden erstgenannten Broschüren können Sie über www.bestellen.bayern.de online herunterladen oder bestellen. Die Broschüre "Meine Rechte als Betreuer und Betreuter" kann über diese Webseite heruntergeladen oder im Buchhandel unter der Buchnummer ISBN 978-3-406-79560-2 zum Preis von 7,90 € erworben werden.

Ausbildungsfilm für ehrenamtliche Betreuer „Gemeinsame Wege“
Ausbildungsfilm für ehrenamtliche Betreuer „Gemeinsame Wege“

Sollten Sie den Film als Download benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an OEFFENTLICHKEITSARBEIT@stmj.bayern.de.

Gut beraten ist, wer sich informiert!

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Ansprechpartner bei sexuellem Missbrauch

Bei den Generalstaatsanwaltschaften für die Bezirke der Oberlandesgerichte München, Nürnberg und Bamberg gibt es jeweils einen Ansprechpartner für alle Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen.